Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 21.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 12. Bauausschuss 17.12.2015 ö beschließend 1
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.04.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 11.06.2015 und 19.11.2015 mit Anfragen zur Bebauung dieser Parzelle. Zuletzt entschied er, einer Drehung des Hauptgebäudes und der Garage die erforderliche Befreiung in Aussicht zu stellen. Auf die Ausführungen hierzu wird Bezug genommen.

Bei der Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wurden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauplan vom 14.12.2015
Situierung Hauptgebäude
parallel zur E-Straße bzw. Drehung um 90°
Zwischenstellung
Situierung Garage
parallel zur E-Straße bzw. Drehung um 90°
Zwischenstellung
Dacheindeckung Hauptgebäude
rot, grau oder schwarz
keine Angabe
Traufe
0,50
0,40 bzw. 0,80
Ortgang
0,50
0,80
Sonstiges:
Überschreitung der Baugrenze/Fläche für Garagen durch Drehung der Garage

Die Antragsunterlagen wurden am 18.12.2015 an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, weitergeleitet. Bei der bauaufsichtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Überschreitung der Festsetzung „Wandhöhe“ weder beantragt und auch nicht befreit wurde. Diese beträgt nach Ansicht des Landratsamtes Regensburg 9,05 m, dürfte aber lt. Bebauungsplan in E+I-Bauweise nur 6,50 m talseitig betragen. Nach Aussage der Leitung der Bauabteilung am Landratsamt Regensburg kann diese Überschreitung mitgetragen werden, wenn die Gemeinde die entsprechende Befreiung erteilt.

Bauamt:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass dies nun der fünfte Antrag im besagten Baugebiet ist (Baugenehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen). Bei nicht weniger als vier Anträgen wurden vom Landratsamt Regensburg Beanstandungen ausgesprochen, hauptsächlich in Bezug auf die Wand- bzw. Gebäudehöhen. Dies ist bei künftigen Planungen zu beachten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Auf die im Beschluss vom 17.12.2015 genannten, weiteren Voraussetzungen (Vorgeschriebene Dacheindeckung und Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen bzgl. eines angedachten Aufenthalts von Personen auf der Garage) wird erneut verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2016 08:18 Uhr