Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bestätigung der Kommandanten der FF Mariaort
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 04.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist der gewählte Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter von der Gemeinde zu bestätigen. Die Bestätigung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Zuständig ist daher der Gemeinderat. Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass der Gewählte die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzt, um die Funktion des Feuerwehrkommandanten übernehmen zu können.
Die Mindestvoraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 des Bayer. Feuerwehrgesetzes sind:
a) 4 Jahre Dienst als Vollmitglied in einer Feuerwehr nach Vollendung des 18. Lebensjahres
b) erfolgreicher Besuch der vorgeschriebenen Lehrgänge (jeder Kommandant, auch der kleinsten Ortsfeuerwehr, muss den erforderlichen Besuch des Lehrgangs für den Leiter einer Feuerwehr nachweisen. Dazu kommt ein weiterer Lehrgang. Die Art dieses Lehrgangs richtet sich jedoch nach der Größe der Feuerwehr).
Bis zur Bestätigung der Gemeinde ist der Gewählte nicht befugt, das Amt auszuüben. Er ist Kommandant/Stellvertreter des Kommandanten im Rechtssinne erst ab der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde.
In der Feuerwehr Mariaort wurde als 1. Kommandant Herr Bernhard Ortmann, Naabstraße 36, 93186 Pettendorf, gewählt. Nachgewiesen wurden die Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ (erfolgreich absolviert vom 23.11.- 26.11.1998) und „Gruppenführer“ (erfolgreich besucht vom 25. – 29.05.1998). Herrn Ortmann erfüllt die Mindestvoraussetzungen gem. dem BayFwG und übt sein Amt bereits seit 28.02.2004 aus.
Als Stellvertreter des Kommandanten wurde Herr Thomas Bauer, Naabstraße 32, 93186 Pettendorf, gewählt. Die Voraussetzungen liegen hier in Bezug auf die abzulegenden Fortbildungen noch nicht vor. Es ist der Lehrgang Gruppenführer und der Lehrgang Leiter einer Feuerwehr innerhalb eines Jahres erfolgreich abzulegen.
Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG wurde hergestellt. Herr Kreisbrandrat Scheuerer hat gegen die Bestätigung des Herrn Ortmann nichts einzuwenden. Hr. Bauer hat innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich zu besuchen.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und schlägt vor, über die Bestätigungen des ersten Kommandanten und seines Stellvertreters aufgrund der zusätzlich erforderlichen Auflagen bei Herrn Bauer gesondert abzustimmen. Er weist ergänzend darauf hin, dass das Widerrufsrecht für beide gelte. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
a) Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Herrn Bernhard Ortmann als ersten Kommandanten der FF Mariaort. Die Bestätigung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.
b) Herrn Thomas Bauer wird als Stellvertreter des Kommandanten der FF Mariaort bestätigt. Die Bestätigung erfolgt unter der Auflage dass Hr. Bauer innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich zu absolvieren hat. Die Bestätigung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 13:59 Uhr