Mit Vereinbarung vom 25.11.2010 wurde die private, Rahmen der damaligen Baumaßnahmen verlegte Wasserleitung erfasst und vertraglich geregelt (grüner Strang). Hiernach ist für diese Leitung die Nutzergemeinschaft (14 Nutzer) zuständig und somit auch für alle Kosten in der Baulastpflicht.
Die Nutzer zahlen einen jährlichen Beitrag auf ein Konto der Gemeinde, das für diese Kosten heranzuziehen ist. Der Kontostand beträgt ca. 5.500,00 €.
Die aktuell geplanten Bauarbeiten in der Weingasse und Jägerstraße erfordern eine Klarstellung über die während der Bauarbeiten möglicherweise durch diese Leitung auftretenden Kosten. Dies wurde in einer Versammlung der Beteiligten mit Planer und Bürgermeister am Dienstag, den 31.Mai 2016 durchgeführt.
Dargestellt wurde, dass aufgrund des unbekannten Leitungsverlaufes im Rahmen der Bauarbeiten Konflikte mit den öffentlichen Leitungstrassen entstehen können, was zu erstattungspflichtigen Mehrkosten führen kann. Auch kann es sein, dass die bestehende Wasserleitung nicht mehr funktionstüchtig ist und – im Falle von Gussleitungen – sogar komplett erneuert werden müsste (siehe auch Protokoll der Versammlung).
Laut Planer entstünden im schlechtesten Fall Kosten für eine komplette Neuherstellung ohne Schieber von brutto
Jägerstraße: 105 m x 123,49 = 12.966,45 €
Weingasse: 110 m x 123,49 = 13.583,90 €
Die hierfür gebildeten Rücklagen würden also im schlechtesten Fall bei weitem nicht ausreichen um die Kosten zu decken.
Aus der Diskussion wurde vorgeschlagen, ob denn die von der Gemeinde in der Weingasse ohnehin aus technischen Gründen notwendige Leitung nicht ausreichend wäre und die parallel verlaufende grüne dauerhaft ersetzen könnte. Notwendig würde hier nur ein neuer Anschluss für die Fl. Nr. 45 und eine Anbindung der grünen Leitung der Jägerstraße in die blaue Leitung (Gemeinde) der Weingasse.
Für die Jägerstraße wird vermutet, dass die Leitung nicht vollständig erneuert werden muss, da hier eine PVC – Leitung verlegt wäre. Schlechtesten falls wäre diese aber neu zu verlegen mit insgesamt 4 Anschlüssen, davon einer neu.
Aus Sicht der Gemeinde wäre dem zuzustimmen, da dann eine komplette Leitungshaltung endgültig entfallen könnte, was Spätschäden minimiert und im Trassenbereich eine Trasse freigibt. Kosten für die Gemeinde entstehen nicht. Die hydraulischen Verhältnisse verschlechtern sich im blauen Leitungsstrang durch die Maßnahme nicht. Die bestehende Vereinbarung wäre dann entsprechend abzuändern. Die Teilnehmer würden dieser Regelung gerne zustimmen.