Dorferneuerung Kneiting, BA II;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme der Mauererneuerung entlang der Fl.Nr. 58, Gemarkung Kneiting (an der Keltenstraße), in die Dorferneuerungsmaßnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 09.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits bei der Planung zum BA II wurde diese Möglichkeit im Rahmen einer platzähnlichen Gestaltung (möglicher Wasserlauf etc.) des Einmündungsbereiches der Postgasse in die Keltenstraße diskutiert aber letztlich nicht entschieden.
Im Laufe der Baumaßnahme wurde sichtbar, dass das Fundament der bestehenden Mauer erneuerungsbedürftig ist und eine angrenzende Zisterne undicht ist. Auch sind bereits Rissbildungen deutlich vorhanden. Die Mauer steht auf Privatgrund, eine Baulast der Gemeinde besteht nicht.
Nach Absprache mit dem Eigentümer wurden vom Planer Kostenschätzungen für eine Mauererneuerung errechnet. Sie belaufen sich für eine 45 m lange und ca. 60 cm hohe Mauer auf ca. 24.000,00 € für eine Betonmauer gestockt, auf ca. 28.000,00 € für eine Natursteinmauer in Granit.
Die Maßnahme kann laut BD Lukas über das Amt für Ländliche Entwicklung in die Fördermaßnahme aufgenommen werden, soweit eine Zustimmung durch die Gemeinde erfolgt. Der Fördersatz entspräche dem allgemeinen Satz von 48%. Die Differenz der Baukosten zum Förderanteil (52%) ist vom Anlieger zu tragen und über eine Kostenvereinbarung zu regeln.
Die jetzige Mauer hat einen Versatz in der Länge, dieser würde behoben, der entstehende zusätzliche Straßengrund würde zum üblichen Kostensatz von 16,00 €/m² entschädigt. Die Mauer verbliebe im Eigentum des Anliegers, demzufolge auch die zukünftige Baulast.
Aus gestalterischen Gründen ist die Erneuerung der Mauer zu befürworten. Die neue wäre einheitlich gestaltet und deutlich niedriger als die bestehende Mauer. Das gesamte Erscheinungsbild wäre im Sinne der Dorferneuerung v.a. mit der Natursteinvariante deutlich aufgewertet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der Mauererneuerung als Maßnahme der DE Kneiting BA II unter der Maßgabe zu, dass diese förderfähig im Sinne der Gesamtmaßnahme ist (Fördersatz 48%). Mit dem Grundstückseigentümer ist vor Beginn der Maßnahme eine Kostenvereinbarung über den nicht geförderten Anteil (52%) abzuschließen. Der Grunderwerb durch die Gemeinde erfolgt mit einem Preis von 16,00 €/m².
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2016 10:51 Uhr