Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 96, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße/Zur Alten Mühle, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 19.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.05.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.11.2015 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben und erteilte sein Einvernehmen. Die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, stellte fest, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und erteilte den Vorbescheid Nr. S 43-2015-1917 vom 01.02.2016 unter folgenden Auflagen/Nebenbestimmungen:

Auflagen des Bauamtes:
1.        Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
2.        Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z. B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
3.        Das Gebäude ist in Bauweise E+D bzw. E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach bzw. Walmdach zu wählen.
4.        Die Mindestabstände zu der Mittelspannungsfreileitung sind einzuhalten.
5.        Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.

Hinweise des Bauamtes:
?        Dieser Vorbescheid stellt nur eine Überprüfung des Vorhabens in planungsrechtlicher Hinsicht dar. Dies bedeutet, dass geprüft wurde, ob das beantragte Vorhaben an dieser Stelle auf dem beabsichtigten Grundstück durchgeführt werden kann. Insbesondere sind somit Fragen der Gestaltung des Vorhabens nicht Gegenstand des Vorbescheides. Diese Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Davon unberührt bleibt die Auflage Nr. 3.
?        Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
?        Zum Mindestabstand gegenüber der bestehenden Mittelspannungsfreileitung der REWAG & Co. KG sowie einer ggf. anstehenden Erdverkabelung dieser Leitung wird eine Absprache mit dem Energieversorger empfohlen. Die REWAG & Co. KG wird im Baugenehmigungsverfahren erneut am Verfahren beteiligt.

Auflage des Immissionsschutzes:
6.        Der bauliche Schallschutz muss mindestens den Anforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ genügen.

Hinweis des Immissionsschutzes:
Der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen zur kontrollierten Wohnraumlüftung wird empfohlen.

Zum Vorhaben:
Mit der Bauvoranfrage vom 21.10.2015 wurde ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit Walmdach beantragt. Gemäß dem beigefügtem Lageplan wurde das Wohnhaus mit 10,00 x 10,00 m zzgl. einer Garage im Süden mit 6,00 x 3,00 m geplant.

Im Antrag auf Baugenehmigung hat das Wohnhaus (E+1, Walmdach DN 22°) künftige Ausmaße von 11,00 x 9,50 m und einer veränderten Situierung, sowie einer Doppelgarage mit Kellerabgang in den Ausmaßen von 8,60/7,00 x 6,50 m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze.

Erschließung:
Die Erschließung mittels Straße ist über die Ortsstraße/GVS „Zur Alten Mühle“ geplant und gesichert. Die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung des Grundstücks ist ebenfalls gesichert. Für den Neubau sind ggfs. weitere Anschlüsse erforderlich, diese sind auf Kosten der Antragsteller zu erstellen. Sollte eine Grundstücksteilung erfolgen, sind diese Anschlüsse ggfs. grundbuchamtlich zu sichern.

Der WZV Naab-Donau-Regen teilt hierzu in seiner Stellungnahme vom 19.05.2016 mit, dass das Grundstück bereits an die Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes angeschlossen ist. Für das neu zu errichtende Hinterliegergrundstück ist eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband (Zweitanschluss), vor Ausführung der Baumaßnahme, abzuschließen.

Hinweise Bauamt:
1.        Über das Grundstück und das geplante Vorhaben verläuft derzeit eine 20 kV-Stromleitung der REWAG. Auf die nachstehende Aussage der REWAG vom 17.05.2016 wird verwiesen.
2.        Es wird darauf hingewiesen, dass auf den gegenüberliegenden Flächen die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes geplant ist. Hier ist künftig mit Lärmimmissionen durch den An- und Abfahrtsverkehr zu rechnen.
3.        Weiter wird darauf hingewiesen, dass geplant ist, im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting die unmittelbar angrenzende Fl.Nr. 98/1, Gemarkung Kneiting, künftig als Buswendeanlage bzw. -haltestelle zu nutzen. Auch hier ist mit entsprechenden Immissionen zu rechnen.

Stellungnahme REWAG (Freileitung):
Mit Schreiben vom 17.05.2016 erteilt die REWAG KG die Zustimmung für das Bauvorhaben in der Keltenstraße 3 in Pettendorf.

Es wird darauf hingewiesen, dass am 17.05.2016 ein Gespräch zwischen dem Bauamt der Gemeinde Pettendorf und Herrn Pfeifer (Regensburg Netz) stattgefunden hat. Aus diesem Gespräch ging hervor, dass die Freileitung, welche über das Grundstück mit der Flurnummer 96 in der Gemarkung Kneiting verläuft, im Jahr 2016 umverlegt wird. Dies geschieht dann, wenn das Baugebiet „Am Hüpberg“ in Pettendorf voranschreitet. Die Freileitung ist mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit am oben genannten Grundstück gesichert. Sollte eine Umverlegung der Leitung vorher erfolgen, so müssen die Kosten vom Verursacher übernommen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Eine notwendige Zufahrt von der Straße „Zur Alten Mühle“ und eine ggfs. dadurch notwendige Verrohrung des Grabens sind auf Kosten der Antragsteller zu erstellen. Eine vorhergehende Absprache mit der Gemeinde ist erforderlich.

Auf die Hinweise des Bauamts wird nochmals verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2016 10:11 Uhr