Kommunale Zusammenarbeit; Zweckvereinbarung zur Übetragung von Aufgaben und Befugnissen zum Zwecke der Entwässerung des Ortsteils Altenried, Markt Lappersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderat, 01.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 14. Gemeinderat 01.12.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Ortsteil Altenried, Markt Lappersdorf wurde auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.01.2009 mittels Sondervereinbarungen mit den Grundstückseigentümern an die gemeindliche Entwässerungsanlage Pettendorf zum Zwecke der Schmutzwasserentsorgung angeschlossen. 

Zur Sicherung von Rechten und Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Erhebung von Gebühren und Herstellungsbeiträge, wird nun sowohl vom Markt Lappersdorf als auch von der Gemeinde Pettendorf intendiert, die Aufgabenübertragung auf Grundlage einer Zweckvereinbarung nach der KommZG zu regeln. Dadurch werden der Gemeinde Pettendorf u. a. auch hoheitliche Befugnisse für den Geltungsbereich der Zweckvereinbarung übertragen.

Die Zweckvereinbarung soll für einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart werden.

Der nachfolgende Entwurf der Zweckvereinbarung wurde bereits vom Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 31 - Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht und Bodenschutz, geprüft.

Aus Sicht der Gemeinde Pettendorf sollte die Zweckvereinbarung um § 5 b ergänzt werden:

       Der Markt Lappersdorf ist verpflichtet, ihm bekannte Änderungen am Grundstücks- und Gebäudebestand, die mit einer Änderung der Grundstücks- und Geschossflächen einhergehen, mitzuteilen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zweckvereinbarung in der nachfolgenden Form zu beschließen:

Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen zum Zwecke der Entwässerung des Ortsteils Altenried, Markt Lappersdorf


Auf Grund der Art. 7 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen

der Markt Lappersdorf,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Hauner
und
die Gemeinde Pettendorf,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Eduard Obermeier
folgende
Zweckvereinbarung:

§ 1
Aufgabe

Dem Markt Lappersdorf obliegt die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung für den Ortsteil Altenried, Lappersdorf (siehe Lageplan).

§ 2
Aufgabenübertragung

(1)
Der Gemeinde Pettendorf wird die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung für den in § 1 aufgeführten Ortsteil übertragen.
(2)
Die Aufgabenübertragung erstreckt sich auf den Bau, die Unterhaltung und die Instandsetzung der Anlagen der Schmutzwasserentsorgung in dem zu entsorgenden Gebiet des Marktes Lappersdorf.

§ 3
Hoheitliche Befugnisse

(1)
Mit der Übertragung der Aufgabe in § 1 gehen auch die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Befugnisse auf den Aufgabenträger über (Art. 7 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 und 2 KommZG).
(2)
Die Gemeinde Pettendorf ist als Aufgabenträger insbesondere befugt, den Anschluss und die Benutzung seiner Entwässerungsanlage auch für den in § 1 dieser Zweckvereinbarung genannten Ortsteil der Satzung gemäß Art. 23, 24 GO i.V. mit Art. 22 KommZG sowie Art. 5, 8 und 9 KAG zu regeln.
(3)
Der Aufgabenträger kann im Geltungsbereich der Satzung nach Abs. 2 alle zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen, die im eigenen Gebiet liegen, treffen.

§ 4
Kostenaufbringung und Kostenersatz

Die mit der Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten – einschließlich der für die Errichtung der Entwässerungsanlage anfallenden Kosten – werden vom Aufgabenträger aufgebracht.

§ 5a
Geltendes Recht

(1)
Mit dem Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung tritt für den in § 1 genannten Ortsteil die Entwässerungssatzung für die öffentliche Entwässerungsanlage und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pettendorf, in der zurzeit geltenden Fassung, in Kraft. Diese Satzungen sind bei der Gemeinde Pettendorf, Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf und beim Markt Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, zur Einsicht niedergelegt.
(2)
Soweit diese Vereinbarung keine ausdrückliche Regelung enthält, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 5b
Mitwirkungspflicht

Der Markt Lappersdorf ist verpflichtet, ihm bekannte Änderungen am Grundstücks- und Gebäudebestand, die mit einer Änderung der Grundstücks- und Geschossflächen einhergehen, mitzuteilen.

§ 6
Geltungsdauer

(1)
Diese Zweckvereinbarung gilt auf die Dauer von 20 Jahren. Sie gilt für jeweils weitere fünf Jahre fort, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem Beteiligten schriftlich gekündigt wird.
(2)
Ist die Zweckvereinbarung dem Markt Lappersdorf oder der Gemeinde Pettendorf nach den Umständen oder den veränderten Verhältnissen nicht mehr zuzumuten, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
(3)
Wird die Zweckvereinbarung durch Kündigung aufgehoben, wird dem Markt Lappersdorf die Möglichkeit eingeräumt, die auf seinem Gebiet liegenden Entwässerungsanlagen (z.B. Kanalleitungen, Schächte usw.) zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen.

§ 7
Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten wird das Landratsamt Regensburg als Aufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen.

§ 8
Aufsichtliche Genehmigung

(1)
Der Erlass, jede Änderung und die Aufhebung dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.


(2)
Die Aufsichtsbehörde ist gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG das Landratsamt Regensburg.

§ 9
Wirksamwerden

(1)
Diese Zweckvereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Regensburg wirksam.
(2)
Der Markt Lappersdorf und die Gemeinde Pettendorf weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung hin.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen zum Zwecke der Entwässerung des Ortsteils Altenried, Markt Lappersdorf mit den heute beschlossenen Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 14:12 Uhr