Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage als Ersatzbau auf Fl.Nr. 54, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 15.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, auf dem Grundstück ein weiteres Einfamilienhaus in E+I-Bauweise (DN 22°) in den Ausmaßen von 9,99 x 8,24 m zu errichten. Des Weiteren soll das bestehende, alte Gebäude abgebrochen werden.
Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die angrenzende Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Erschließung mittels Wasser bzw. Kanal (eigener Anschluss) ist ebenfalls gesichert. Sollten Straßenanpassungsmaßnahmen (Bordsteinabsenkung o.ä.) erforderlich sein, so sind diese auf Kosten der Antragstellerin fachgerecht erstellen zu lassen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass beide Vorhaben aufgrund der Nähe zum Kirchenensemble aus denkmalschutzrechtlicher Sicht betrachtet werden müssen. Ferner hat die Gemeinde Pettendorf im Zuge der geplanten Städtebauförderung das bestehende Gebäude und eine neu zu errichtende Fußwegverbindung näher betrachtet und beabsichtigt, diese Maßnahmen auch in naher Zukunft umzusetzen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Notwendige Straßenanpassungsmaßnahmen (Bordsteinabsenkung o.ä.) sind von der Antragstellerin auf eigene Kosten fachgerecht erstellen zu lassen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2017 14:29 Uhr