Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Greifenberg", Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 02.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei einer Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften wurde festgestellt, dass der öffentliche Feld- und Waldweg „Greifenberg“, Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, in der Flur nur mehr ansatzweise vorhanden ist, jedoch offensichtlich nicht mehr genutzt wird. Dieser Weg ist als nicht ausgebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und wird im Bestandsverzeichnis der Gemeinde unter der lfd. Nr. 103 geführt.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist eine Straße (Weg) dann einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Einziehung – auch Entwidmung genannt- ist das Gegenstück zur Widmung. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Durch sie verliert eine Straße (Weg) ihre Eigenschaft als öffentliche Straße (Weg).
In vorliegendem Fall hat der öffentliche Feld- und Waldweg für den Gesamtbereich jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder ist über anderweitige Zufahrten gesichert.
Zusätzlich sollen die frei werdenden Flächen dieses Weges im Rahmen der Verbesserung des Steilstückes Amselbergweg zum flächengleichen Flächentausch genutzt werden. Zur Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Projektes ist dies vor allem wegen der bestehenden Grenzen und der Entwässerung des Amselbergweges erforderlich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass der nicht ausgebaute, öffentliche Feld- und Waldweg „Greifenberg“, Fl.Nr. 649, Gemarkung Kneiting, in der Flur jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Er ist demzufolge nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren nach dem BayStrWG durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 12:24 Uhr