Neubau eines Kinderhortes als Anbau an die Schule in Pettendorf auf Fl.Nr. 63/6, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bauausschuss, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 19.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt einen Kinderhort als Anbau an die Schule in den Außenmaßen von 22,49 x 14,95  m zu errichten. Als Dachform wurde ein Flachdach gewählt.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über die „Schloßstraße“, die Wasserversorgung und Kanalisation wird über die Anschlüsse an der Schule sichergestellt.

Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Naab-Donau-Regen:
Keine schriftliche Anmerkung; nach telefonischer Auskunft muss ggf. eine Wasserleitung zum Hausanschluss verlegt bzw. mit einem Schutzrohr versehen werden. Dies wird mit dem Schulverband noch näher abgestimmt.

Stellplätze:
Den Planungen ist nicht zu entnehmen, wie viele Stellplätze geschaffen werden sollen. In der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde besteht für derartige Sonderbauten (Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung) eine Regelungslücke zur Anzahl der Stellplätze. In der „lex generalis“, der Bayerischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) und der zugehörigen Anlage zur GaStellV, werden unter Ziffer 8.5 ein Stellplatz je 30 Kinder, mindestens jedoch 2 Stellplätze gefordert. Bei analoger Anwendung der GaStellV wären demnach 2 Stellplätze ausreichend. Unter Berücksichtigung, dass für die Grundschule selbst 8 Stellplätze nach der GaStellV erforderlich wären, sind insgesamt Stellplätze sind in ausreichender Anzahl auf dem Parkplatz der Schule verfügbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann zu den Brandschutzvorkehrungen für die Feuerwehr wird von Bürgermeister Obermeier erklärt, dass sowohl der Bereich des Haupteingangs als auch die hintere Zufahrt von der Feuerwehr im Bedarfsfall zum Zwecke der Brandbekämpfung genutzt werden kann. Das Gelände liegt ebenerdig, es sind ausreichend Fluchtwege vorhanden. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2017 10:48 Uhr