Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Elternbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Kindergartenausschuss, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kindergartenausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Kindergartenausschuss 07.03.2017 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Elternbeiträge für das Jahr 2017/ 2018 zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem zu erwartenden Defizit 2017 in Höhe von 24.500.- €, der Anteil der Kirchenstiftung hieraus beträgt 5.090 €.  Die letzte Anpassung  erfolgte  2013 für das Kindergartenjahr  2014/2015.
Derzeit wird folgender Gebührenanteil erhoben:

Sockelbetrag in €
40,00 €
Stundenbetrag in €
5,00 €
Monatsfaktor
12

Der Durchschnittswert aller Kindergärten im Landkreis  liegt bei  77,30 € bei 6 Stunden Buchungszeit.
Der Kindergarten Pettendorf liegt mit  70.- € deutlich darunter.
Von insgesamt 81 Einrichtungen im Landkreis sind nur 22 günstiger, davon ist der überwiegende Teil weiter als 15 km von der Stadt entfernt (Schierling, Wolfsegg, Bernhardswald, Brennberg, Beratzhausen etc…).
Auffällig ist hierbei, dass die 5 Waldkindergärten im Landkreis  im Durchschnitt bei 97,80 € pro Kind/ Monat  liegen.

Die Lohnkosten stiegen seit  2014 jährlich zwischen 2,4 und 3% . Alle Nebenkosten unterliegen ebenfalls permanenter Preissteigerungen.

Zusätzlich hat sich der Mindestanstellungsschlüssel seit September 2012 von 1: 11,5 auf 1 :  11 und aktuell auf 1:10 erhöht und entspricht somit den Anforderungen.

Laut Gesetzgebung werden die Eltern der Vorschulkinder  mit 100.- €/ Monat   entlastet, was in Pettendorf praktisch einer Freistellung der Gebühren gleichkommt.  Dies trifft aktuell aus Pettendorf für 27 Kinder zu.
Ab 2014 sollten die Eltern der Kinder vor dem Vorschuljahr zusätzlich um weitere 50.- €/ Monat entlastet werden, dies wurde aber bisher nicht umgesetzt.  Politisch wird immer wieder die Freistellung aller Kinder propagiert, Entscheidungen hierzu stehen aus.
Eine Erhöhung des Sockelbetrags hat bei aktuell 66 Kindern (93 – 27 Vorschulkinder)  folgende finanzielle Wirkungen:
Eine Erhöhung des Stundenbetrages hat folgende Wirkungen:
Auch die Kombination beider Anpassungsparameter ist denkbar.
Die Kirchenverwaltung hat sich in ihrer Sitzung vom 14.2.2017 für eine Kombination der beiden Parameter  ausgesprochen:
- den Sockelbetrag von 40,00 € auf 42,50 €
- und den Stundenbetrag von 5,-- € auf 5,50 € anzuheben.
Das wären dann  5.502,-- € Mehreinnahmen, bzw. pro Kind und Monat bei 5 h Buchungszeit 5,-- €/ Monat mehr.
Im Anschluss an den Vortrag ergab sich eine lebhafte Diskussion:
Frau Michow erläutert, dass im Sockelbetrag die Fixkosten enthalten sind, die anfallen egal wie lange das Kind betreut wird. Es waren bisher auch Halbstundenbuchungen für 2,50 € möglich. Sie gibt zu bedenken, dass bei zu großen Preiserhöhungen evtl.  die Eltern kürzere Buchungszeiten wählen. Frau Weiermann schlägt eine Erhöhung des Sockelbetrages von 5,-- € und bei den Stundenbuchungen um 0,50 € vor, da die Personalkosten weiterhin steigen werden ebenso wie die sonstigen Kosten. Herr Weigl und Herr Listl plädieren dafür, die Elternbeiträge nicht zu erhöhen. Die Gemeinde Pettendorf sei in einer guten finanziellen Situation,  kann ein entsprechendes Defizit stemmen und sollte als soziale Gemeinde die Eltern nicht zusätzlich belasten. Pfr. Reitinger entgegnete dazu, dass das Defizit für die Kirchenstiftung Pettendorf  derzeit ein Problem darstellt. Aufgrund des hohen Renovierungsbedarfs von Pfarrhaus, Kirche und Kindergarten ist die finanzielle Lage momentan angespannt und eine moderate Anhebung der Elternbeiträge würde das Defizit abmildern. Eine jährliche Anpassung an die Inflationsrate ist zumutbar. Die Mehrheit der Anwesenden findet ebenfalls, dass eine moderate Anhebung der Gebühren in kürzeren Zeitabständen von den Eltern eher akzeptiert wird, als eine größere Anpassung nach einer längeren Zeit ohne Erhöhung.

Beschlussvorschlag:

  1. Vorschlag: keine Erhöhung der Elternbeiträge
  2. Vorschlag: Erhöhung Sockelbetrag um 5,-- € + 0,50 € pro Buchungsstunde
  3. Vorschlag der Kirchenverwaltung: Erhöhung Sockelbetrag um 2,50 € + 0,50 € pro Stunde

Abstimmung:
Zu Vorschlag 1:                2 : 8 Stimmen
Zu Vorschlag 2:                1 : 9 Stimmen
Zu Vorschlag 3:                8 : 2 Stimmen

Datenstand vom 09.06.2017 13:52 Uhr