Die Geschäftsführung schlägt vor, die Elternbeiträge für das Jahr 2017/ 2018 zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem zu erwartenden Defizit 2017 in Höhe von 24.500 €, der Anteil der Kirchenstiftung hieraus beträgt 5.090 €. Die letzte Anpassung erfolgte 2013 für das Kindergartenjahr 2014/2015.
Derzeit wird folgender Gebührenanteil erhoben:
Sockelbetrag in €
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40,00 €
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Stundenbetrag in €
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5,00 €
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Monatsfaktor
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12
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Der Durchschnittswert aller Kindergärten im Landkreis liegt bei 77,30 € bei 6 Stunden Buchungszeit.
Der Kindergarten Pettendorf liegt mit 70.- € deutlich darunter. Von insgesamt 81 Einrichtungen im Landkreis sind nur 22 günstiger, davon ist der überwiegende Teil weiter als 15 km von der Stadt entfernt (Schierling, Wolfsegg, Bernhardswald, Brennberg, Beratzhausen etc.). Auffällig ist hierbei, dass die 5 Waldkindergärten im Landkreis im Durchschnitt bei 97,80 € pro Kind/ Monat liegen.
Die Lohnkosten stiegen seit 2014 jährlich zwischen 2,4 % und 3 %. Alle Nebenkosten unterliegen ebenfalls permanenter Preissteigerungen.
Zusätzlich hat sich der Mindestanstellungsschlüssel seit September 2012 von 1:11,5 auf 1:11 und aktuell auf 1:10 erhöht und entspricht somit den Anforderungen.
Laut Gesetzgebung werden die Eltern der Vorschulkinder mit 100.- €/ Monat entlastet, was in Pettendorf praktisch einer Freistellung der Gebühren gleichkommt. Dies trifft aktuell aus Pettendorf für 27 Kinder zu.
Ab 2014 sollten die Eltern der Kinder vor dem Vorschuljahr zusätzlich um weitere 50.- €/ Monat entlastet werden, dies wurde aber bisher nicht umgesetzt. Politisch wird immer wieder die Freistellung aller Kinder propagiert, Entscheidungen hierzu stehen aus.
Eine Erhöhung des Sockelbetrags hat bei aktuell 66 Kindern (93 – 27 Vorschulkinder) folgende finanzielle Auswirkungen:
Eine Erhöhung des Stundenbetrages hat folgende Wirkungen:
Auch die Kombination beider Anpassungsparameter ist denkbar.
Die Kirchenverwaltung hat sich in ihrer Sitzung vom 14.2.2017 für eine Kombination der beiden Parameter a
ausgesprochen:
- den Sockelbetrag von 40,00 € auf 42,50 €
- und den Stundenbetrag von 5,-- € auf 5,50 € anzuheben.
Das wären dann 5.502,-- € Mehreinnahmen, bzw. pro Kind und Monat bei 5 h Buchungszeit 5,-- €/ Monat mehr.