Wahl des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 06.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den weiteren (dritten) Bürgermeister. Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder (Art. 35 Abs. 2 GO). Eine Altersgrenze von 65 Jahren wie bei berufsmäßigen Bürgermeistern gibt es bei den Ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern nicht.
Der weitere Bürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister)
Für die Wahl gilt:
Die Wahl ist in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig, ebenso Stimmzettel die den Wählerwillen nicht eindeutig erkennen lassen und solche, die eine besondere Kennzeichnung aufweisen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Die Wahl der weiteren Bürgermeister setzt keinen Antrag bzw. Wahlvorschlag voraus. Wahlvorschläge haben daher auch keine rechtliche Bedeutung. Auch wenn Wahlvorschläge gemacht werden, sind die Wählenden nicht an sie gebunden, sondern können ihre Stimme jeder wählbaren Person geben. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch der zum Dritten Bürgermeister Gewählte die Wahl schriftlich annehmen muss (Art. 1 Nr. 1, Art. 4 Kommunales Wahlbeamtengesetz).
Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt, d. h. es wird mit Stimmzetteln geheim gewählt.
Die Annahme der Wahl ist schriftlich zu erklären.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier begrüßt die vollständig anwesenden Gemeinderäte und bittet die Fraktionen darum, etwaige Wahlvorschläge vorzustellen.
Aus der CSU-Fraktion wird von Gemeinderat Amann, Herr Ludwig Bink als Dritter Bürgermeister vorgeschlagen. Gemeinderat Bink sei aufgrund seiner langjährigen Praxis als Gemeinderatsmitglied und seiner ausgeglichenen Art besonders geeignet das Amt auszufüllen. Gemeinderat Amann führt ferner aus, dass er bei der letzten Gemeinderatssitzung die zweitmeisten Stimmen erhalten hat.
Aus der UwB/ödp.-Fraktion wird von Gemeinderat Dotzler, Frau Alexa Muehlenberg als Kandidatin vorgeschlagen. Gemeinderätin Muehlenberg sei aufgrund ihrer hervorragenden Arbeit im Gemeinderat besonders für den Bürgermeisterposten geeignet und bringt auch aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten sehr große Erfahrungen über administrative Prozesse der Verwaltung mit.
Bürgermeister Obermeier bedankt sich für die Vorschläge, weist aber nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jedes Gemeinderatsmitglied wählbar sei. Die Wahl findet durch Zuhilfenahme einer Wahlkabine gemäß Art. 51 Abs. 3 GO geheim statt.
Die Wahlergebnisse werden durch den Wahlausschuss, bestehend aus dem Zweiten Bürgermeister Weigl und GL Antretter, festgestellt.
Auf Gemeinderat Peter Bornschlegl entfielen drei Stimmen, auf Gemeinderätin Alexa Muehlenberg fünf Stimmen und auf Gemeinderat Ludwig Bink neun Stimmen.
Damit hat Gemeinderat Ludwig Bink mehr als die Hälfte der erforderlichen gültigen Stimmen erhalten und ist damit gewählt.
Gemeinderat Bink bedankt sich für das ihm gegebene Vertrauen, bedauert nochmals ausdrücklich den traurigen Anlass für die erforderliche Neuwahl und nimmt die Wahl schriftlich an.
Datenstand vom 16.02.2018 14:33 Uhr