Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 67 "Windpark Sinzing" im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 06.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 06.07.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat den oben genannten Bebauungsplan in seiner Sitzung vom 28.09.2016 für die öffentliche Auslegung gebilligt. In einer Sondersitzung des Gemeinderates am 31.03.2017 wurden die Einwendungen der Fachstellen und der Bürger behandelt. Aufgrund der Stellungnahmen müssen die angepassten Pläne nochmal ausgelegt werden (Wiederholung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf von der erneuten öffentlichen Auslegung nach gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Es wird gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 24.07.2017 abzugeben. Wird nicht fristgerecht geantwortet, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.

Der Gemeinderat befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 10.12.2015 und 03.11.2016 mit dieser Thematik und stellte jeweils fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiter Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2018 14:33 Uhr