Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 1280/1, Gemarkung Pettendorf (Kapellenweg, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Bauausschuss, 20.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1280/1 der Gemarkung Pettendorf ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pettendorf als „Dorfgebiet“ (MD) dargestellt. Eine Bebauung des Grundstücks ist unter Einhaltung der Vorgaben des § 34 BauGB möglich.
Es wird geplant ein Einfamilienhaus (11,99 m x 8,99 m) in E+I-Bauweise (DN 20°) zu errichten.
Auf dem Grundstück befindet sich eine mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 22.12.1987 genehmigte Doppelgarage (7,00 m x 8,00 m), die nach dem eingereichten Bauantrag erhalten bleibt.
Zudem besteht ein Gartenhäuschen.
Erschließung
Die Erschließung ist über die Ortsstraße Kapellenweg gesichert, in der sich die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.
Stellungnahme Wasserzweckverband
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.
Nachbarbeteiligung
Die notwendigen Unterschriften der Nachbarn Fl.Nrn. 1280, 1280/2 und 1282, jeweils Gemarkung Pettendorf, liegen vor.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2017 20:05 Uhr