Informelle Anfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf (Rosenweg, Neudorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Bauausschuss, 19.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 19.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.09.2017 legten die Eigentümer des o. g. Grundstückes eine informelle Bauvoranfrage vor.

Es ist geplant auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf, ein zusätzliches Wohnhaus für die Altersnutzung zu errichten. Das Gebäude soll eingeschossig ausgeführt werden und sich an der Ostseite an das bestehende Wohngebäude anschließen. Laut Antragstellung ist hierfür eine Bauweise als Doppelhaushälfte, Anbau bzw. freistehend, jeweils unter Berücksichtigung der gültigen Abstandsvorgaben, vorgesehen. 

Das Grundstück hat eine amtliche Fläche von 1.815 m². Der nicht maßstäblich dargestellte Bau hat die Außenabmessung von ca. 11,50 x 10 m = Grundfläche ca. 115 m². Die nach der BauNVO grundsätzlich zulässige GRZ im WA von 0,40 wird durch die Bebauung auf der Fl.Nr. 1591/6, Gemarkung Pettendorf, auch unter Berücksichtigung des geplanten Neubaus, nicht überschritten. 

Da sich die Eigentumsverhältnisse ggf. ändern können, sind die Zufahrtssituation sowie die leitungsgebundene Erschließung im Bedarfsfall dinglich zu sichern. Für die Schmutzwasserentsorgung ist der bestehende Kanalanschluss zu nutzen, das Oberflächenwasser ist dem bestehenden „Siedlerkanal“ zuzuführen.  

Erschließung
Das Grundstück ist straßenmäßig über den Rosenweg erschlossen. Auch der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz ist vorhanden.

Stellungnahme Zweckverband
Keine Anmerkungen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss stellt fest, dass für das geplante Bauvorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Zufahrtssituation sowie die leitungsmäßige Erschließung sind im Bedarfsfall dinglich zu sichern. Für die Schmutzwasserentsorgung ist der bestehende Kanalanschluss zu nutzen, das Oberflächenwasser ist dem bestehenden „Siedlerkanal“ zuzuführen.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2017 19:38 Uhr