Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Beratung und Beschlußfassung über die Bestätigung der Kommandanten der FF Kneiting


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 01.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 01.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist der gewählte Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter von der Gemeinde zu bestätigen. Die Bestätigung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Zuständig ist daher der Gemeinderat. Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass der Gewählte die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzt, um die Funktion des Feuerwehrkommandanten übernehmen zu können.

Die Mindestvoraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 des Bayer. Feuerwehrgesetzes sind:

a) 4 Jahre Dienst als Vollmitglied in einer Feuerwehr nach Vollendung des 18. Lebensjahres

b) erfolgreicher Besuch der vorgeschriebenen Lehrgänge (jeder Kommandant, auch der kleinsten Ortsfeuerwehr, muss den erforderlichen Besuch des Lehrgangs für den Leiter einer Feuerwehr nachweisen. Dazu kommt ein weiterer Lehrgang. Die Art dieses Lehrgangs richtet sich jedoch nach der Größe der Feuerwehr).

Bis zur Bestätigung der Gemeinde ist der Gewählte nicht befugt, dass Amt auszuüben. Er ist Kommandant/Stellvertreter des Kommandanten im Rechtssinne erst ab der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde.

In der Feuerwehr Kneiting wurde als 1. Kommandant Herr Bernhard Weigl, Keltenstr. 21, 93186 Pettendorf, gewählt. Die erforderlichen Lehrgänge wurden nachgewiesen. Herrn Weigl erfüllt die Mindestvoraussetzungen gem. dem BayFwG.

Als Stellvertreter des Kommandanten wurde Herr Peter Teufl, Keltenstr. 24, 93186 Pettendorf, gewählt. Die erforderlichen Lehrgänge wurden nachgewiesen. Herr Teufl erfüllt die Mindestvoraussetzungen gem. dem BayFwG.

Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG wurde hergestellt. Herr Kreisbrandrat Scheuerer hat gegen die Bestätigung des Herrn Weigl als 1. Kommandaten und des Herrn Teufl als stellvertretender Kommandant gem. Schreiben vom 22.01.2018 nichts einzuwenden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Herrn Bernhard Weigl, als ersten Kommandant der FF Kneiting und Herr Peter Teufl als Stellvertreter des Kommandanten der FF Kneiting.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 16:22 Uhr