Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderat, 17.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bewirtschaftung der Parkplätze am Badesee war in der Vergangenheit immer wieder in der Diskussion. So war die vertraglich geregelte Besetzung des Kassierens von Pächterseite regelmäßig schwer zu besetzen, auch weil die Parkplatznutzer teilweise uneinsichtig und im Einzelfall auch unverschämt dem Personal gegenüber aufgetreten sind und sich deswegen niemand mehr bereit erklärt hat, diese Tätigkeit zu übernehmen. Zum anderen gab es immer wieder Unklarheiten, ab welcher Wetterlage und welcher Uhrzeit schon Eintritt zu verlangen wäre, bzw. der Posten besetzt sein sollte.
Letztlich ist die bedarfsgerechte Bewirtschaftung von unregelmäßig genutzten Parkräumen immer eine organisatorische Herausforderung, die deswegen zunehmend automatisiert und damit unabhängig von einer Personaldisposition umgesetzt wird. In Oberbayern oder auch in Franken ist dies seit Jahren eingeführt. Im Jahre 2018 wurde im Bereich des Sarchinger Weihers eine Bewirtschaftungsform mit Parkscheinautomaten durchgeführt. Umgesetzt wurde dies vom LRA Regensburg in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Barbing. Es wurden dort insgesamt 3 Parkscheinautomaten (PSA) platziert. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde das Testjahr 2018 sehr erfolgreich abgeschlossen. Vandalismus-Schäden wurden festgestellt, waren aber im Verlauf dann gering. Hier tritt eine Vollversicherung ein. Auch am Steinberger See wird dieses System 2019 eingeführt.
Die Aufstellungszeit ist Mai bis September. Im Herbst werden die Automaten abgebaut und eingelagert. Es ist keine Schranke erforderlich!
Jeder Nutzer (Pkw, Wohnmobil oder ähnliches) hat in einer festgelegten Nutzungszeit (i.d.R. laut Satzung) einen Parkschein/Tag zu lösen und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Die Gebühr bleibt unverändert bei 2,00 €/Tag. Zahlmöglichkeiten sind sowohl Bargeld wie auch bargeldlose Zahlung via Handy. Hier sind auch bargeldlose Lösungen möglich, ggf. auch Bezahlung über Handy-App. Die Kontrolle erfolgt bußgeldbewährt durch den ZVKVS Oberpfalz, der sowohl die Kontrollzyklen wie auch die Eintreibung der Bußgelder übernimmt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei der Gemeinde Jahresdauerkarten zu beziehen, sodass sogenannte Kurzzeitnutzer hier eine vertretbare Alternative haben. Auch können Nutzer, die im Besitz einer Ehrenamtskarte sind, dies weiterhin zur Geltung bringen, soweit die Karte sichtbar im Auto platziert wird.
Die Leerung der Geldautomaten erfolgt bei Bedarf täglich, zu unregelmäßigen Zeitpunkten. Die Einzahlung der Münzen muss vorab mit den Banken geklärt werden. Der aktuelle Geldstand im Automaten kann von der Gemeinde immer eingesehen werden, die Datenverbindung erfolgt über eine SIM-Card. Bei ca. 200 Parkplätzen am Schwetzendorfer Weiher (je nach Parkdisziplin) und einer Parkgebühr von 2,00 € wären die transportierten Geldsummen auch bei Mehrfachbelegung überschaubar.
Als Investitionen wären zwei Parkscheinautomaten nötig. Ein Standort wäre direkt gegenüber der Einfahrt gut sichtbar für die oberen Plätze, der andere für die unteren Parkplätze direkt am Kiosk. Der maximale Weg wäre dann 100 m zum nächsten Parkscheinautomaten. In vergleichbaren Ausschreibungen entstanden Kosten von 4.000,00 – 5.000,00 €/Automat. Weiter wäre die Verlegung einer Stromleitung vom Kiosk zum Automaten von ca. 130 m nötig, es gibt aber auch Solarlösungen, weiter zwei Fundamente. Somit wären Investitionskosten von ca. 15.000,00 € zu erwarten. Die Beschilderung muss ebenso erneuert werden.

Laufende Kosten wären der Strom sowie die Gebühren für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Diese ist stundenweise buchbar und kostet für Mitglieder im ZVKVS Oberpfalz aktuell 30,00 €/Stunde zzgl. 7,00 €/Sachbearbeitung pro Fall. Zu Beginn sind sicher verstärkte Kontrollen erforderlich, bis sich die Ernsthaftigkeit der Überwachung verbreitet hat. Hinzu kommen die Aufwendungen für Auf- und Abbau der Automaten zu Beginn und Ende der Badesaison. Zukünftig werden die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig.
Die Deckung der Investitionen ist innerhalb der ersten beiden Jahre zu erwarten, da die konsequente Umsetzung der Gebührenpflicht deutlich weniger Nichtzahler erwarten lässt als bisher. Weitere Kostendeckung entsteht durch die Bußgelder, die in Höhe von 10,00 €/Parksünder erhoben werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und betont, dass auch der Pächter großes Interesse daran hat, die Parkraumbewirtschaftung im Bereich des Schwetzendorfer Weihers über die Aufstellung von Parkscheinautomaten zu regeln. Die bisherige Praxis zeigt, dass mit dem Verkauf der Tickets immer wieder Friktionen verbunden sind, da manche Besucher wenig Verständnis zeigen, wenn z. B. für kurzzeitige Nutzungen oder bei vermeintlich schlechtem Wetter Gebühren erhoben werden. Bedauerlicherweise gibt es hier sogar konfliktträchtige Situationen. Ebenso schwierig ist es, ausreichend Personal für den Ticketverkauf zu akquirieren. Die positiven Erfahrungen mit den Automaten am Sarchinger Weiher zeigen, dass die Aufstellung von Parkautomaten eine effektive und allgemein akzeptierte Lösung der Parkraumbewirtschaftung an Badeplätzen darstellt.
Eine präzise Amortisationsberechnung wurde zwar wegen der noch fehlenden Anschaffungskosten nicht durchgeführt, jedoch ist auf Grundlage der Erfahrungen am Sarchinger Weiher damit zu rechnen, dass sich die Einnahmensituation verbessert. Ebenso entfallen die Kostenanteile, die bisher an den Pächter für die Durchführung der Parkraumbewirtschaftung abgeführt wurden. Bei voraussichtlichen Investitionen von ca. 15.000 € könne unter Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten damit gerechnet werden, dass zumindest mittelfristig ein mindestens kostendeckender Betrieb gewährleistet wird. Selbstverständlich müssten von Beginn an auch verstärkte Kontrollen durchgeführt werden und ebenso eine konsequente Ahndung von Parkverstößen erfolgen. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung im nächsten Tagesordnungspunkt.
Gemeinderat Grundei weist darauf hin, die Positionierung am nördlichen Einfahrtsbereich so zu wählen, dass der Automat durch parkende Fahrzeuge nicht verdeckt wird. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die endgültige Standortfrage bei der Ausführung der Maßnahmen entschieden wird. Die ungehinderte Zugänglichkeit der Automaten wird in jedem Fall sichergestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Parkscheinsystems am Schwetzendorfer Weiher für die Saison 2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisation, die baulichen Maßnahmen und die Ausschreibung der Automaten durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2019 10:37 Uhr