Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Mail vom 27.01.2019 beantragt der 1. Vorsitzende des Anglerclubs Pettendorf als Fischereipächter des Gewässers die Befreiung von der Parkplatzgebühr für seine Mitglieder zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei und der ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Pflege und dem Erhalt des Fischbestandes.
Mit der Einführung der Parkscheinautomaten und der Überwachung der Gebührenpflicht für die neue Badesaison 2019 ist festgelegt:
- Gebührenpflicht vom 1. Mai bis 15. September
- Täglich von 9:00 h bis 17:00 h
Mit dieser zeitlichen Festsetzung wurde versucht, den Anglern, die meist früh oder nach dem Badebetrieb angeln, ein gebührenfreies Zeitfenster zu belassen.
Auch den Früh- und Spätschwimmern ist hierdurch ein ausreichendes gebührenfreies Fenster eingeräumt.
Grundsätzlich sei nochmals erwähnt, dass weiterhin die Möglichkeit der Jahreskarten besteht,
auswärtige Nutzer zahlen hierfür 25 €, einheimische Nutzer 20 € / Kfz.
Die aktiven Angler sind allerdings auch bei schlechterem Wetter am Badesee und hier dann auch über den Tag, d. h. nach 9:00 h würde dann eine Gebührenpflicht entstehen.
Der Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass der Pachtvertrag die (gebühren-) freie Zugänglichkeit zum Gewässer per se impliziert. Zudem wird die Gewässerpflege (Überwachung des Gewässerzustandes, entfernen von toten Fischen etc.) übernommen. Weiter wird das ehrenamtliche Engagement angeführt, hier z.B. die Beteiligung beim Ferienprogramm, RamaDama etc.
Jungfischer dürfen zudem nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln, sodass auch in dieser Funktion eine Parknotwendigkeit entstehen würde.
Möglich wäre neben einer vollständigen Befreiung auch eine weitere Reduzierung der Jahreskarte oder auch ein Kontingent für ehrenamtliche Funktionäre, z. B. Vorstandschaft, Jugendbetreuer etc., die
- bei Gebührenbefreiung nur das Parken zum Zwecke des Angelns der für Vereinsbelange
- oder mit dem Erwerb einer verbilligten Karte auch die Nutzung als Badegast
erlaubt.
Bei einer Vergünstigung ist in jedem Fall klar zu stellen, dass diese Vorgaben dann auch beachtet werden. Dies wird vom Vorsitzenden auch vollumfänglich mitgetragen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass bereits bei der Festlegung der gebührenpflichtigen Nutzungszeit die Anforderungen der Angler berücksichtigt wurden. Eine kostenfreie Ausstellung von Parkausweisen oder Jahreskarten war nicht vorgesehen. Der vorliegende Antrag macht es nun erforderlich, das Anliegen des Fischereivereins näher zu betrachten und über eine ggf. vollständige Befreiung von den Parkgebühren zu diskutieren. Recherchen der Verwaltung haben u. a. ergeben, dass am Sarchinger Weiher in Barbing die Mitglieder aller drei ansässigen Anglervereine gebührenfrei parken können.
Gemeinderat Grundei beginnt die Diskussion mit dem Hinweis, dass eine grundsätzliche Befreiung nicht gewährt werden sollte. Dabei sei zu bedenken, dass bis dato keine Vergünstigungen für Mitglieder des Anglervereins gewährt wurden und die Gebührenpflicht in der Vergangenheit ebenso bestand. Warum bisher keine Notwendigkeit der Gebührenbefreiung vorlag, ist insoweit nicht nachvollziehbar. Auch sei das Argument, dass sich ein ortsansässiger Verein für die Belange der Gemeinde einbringt und sich daraus eine Gebührenbefreiung ergibt, für ihn nicht ausschlaggebend, da dies bei jeder örtlichen Vereinstätigkeit üblich ist.
Gemeinderat Dotzler erläutert, dass er die Belange des Anglervereins grundsätzlich nachvollziehen kann. Jedoch gibt er zu bedenken, dass eine Teilnahme am Ferienprogramm oder anderen Maßnahmen, wie „Ramadama“, auch durch andere ortsansässigen Vereine erfolgt. Der unmittelbare Bezug des Vereins zum Gewässer und dessen Pflege rechtfertige es jedoch, eine reduzierte Jahreskarte anzubieten. Diese sollte für Mitglieder des Anglervereins uneingeschränkt gültig sein. Gemeinderat Bink weist darauf hin, eine unnötige Verkomplizierung des Sachverhaltes zu vermeiden, da die Verwaltung und Überwachung der Auflagen über Maß Kosten verursache und Zeit beanspruche. Gemeinderat Bink argumentiert, dass er daher von einer abgestuften Gebühr nichts hält. Entweder man befreit vollständig oder belässt es bei der bisherigen Regelung.
Gemeinderat Dr. Schweiger macht deutlich, dass seine bisherigen Überlegungen ein „Treffen in der Mitte“ beinhalteten. Aufgrund der Recherchen zu Barbing und der vorgetragenen Argumente hält er es mittlerweile für geboten nichts zu
verlangen, da sich die Nutzung der Karte ehedem auf die Ausübung der Vereinsbelange beschränkt. Gemeinderat Völkl macht deutlich, dass er für eine Befreiung von der Parkgebühr plädiert. Zum Ausgleich könnte die Pacht leicht erhöht werden. So werde beiden Seiten ausreichend Rechnung getragen.
Auf Rückfrage von Gemeinderat Achhammer wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass der Pächter vor dem Kiosk einen Stellplatz für ein Betriebsfahrzeug frei haben sollte. Problematisch erweist sich mittlerweile die Anzahl der Beschäftigten. Gemeinderat Achhammer schlägt vor, im unmittelbaren Bereich des Kiosks vier bis fünf Parkplätze für den Kioskpächter freizuhalten, die auch von den Anglern genutzt werden könnten. Dieser Vorschlag wird in der weiteren Diskussion jedoch wieder verworfen.
Gemeinderat Simbeck weist zum Abschluss der Diskussion nochmals darauf hin, dass die vorgesehen 20 € Gebühren auch für aktive Mitglieder des Anglervereins zumutbar sind. Es besteht zudem die Sonderregelung, dass z. B. beim Fischerfest kostenfrei geparkt werden könne. Ggf. kann auch für die Auf- und Abbauarbeiten eine Sonderreglung gewährt werden, jedoch nicht ganzjährig. Ergänzend könnte man den Fischern bei der Pacht entgegenkommen.
Nachdem im Gemeinderat keine weiteren Argumente und Vorschläge zur Diskussion gebracht werden, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen:
Beschluss
1. Den Mitgliedern des Anglerclubs Pettendorf wird eine kostenlose Jahreskarte zur Verfügung gestellt.
6 : 7 Stimmen
2. Den Mitgliedern des Anglerclubs Pettendorf wird eine Jahreskarte zum Kaufpreis von 10 € angeboten.
6 : 7 Stimmen
3. Dem Anglerclub Pettendorf werden keine Vergünstigungen für den Erwerb der Jahreskarten gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Datenstand vom 20.08.2019 16:22 Uhr