Parkraumorganisation am Rathaus Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer beschränkten Parkzeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderat, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 8. Gemeinderat 01.08.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Durch die Aufstellung des provisorischen Kindergartens am „Turnwiesl“ ist gerade während der Bring- und Abholzeiten mit einem erhöhten Aufkommen von Individualverkehr zu rechnen.

Die aktuelle Situation in diesen Zeiten ist schon sehr grenzwertig. Bei zusätzlich 25 möglichen Plätzen, die zum Teil (der Kindergartenbus ist angeboten worden) mit privaten Pkws gebracht werden, ergibt sich ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen. Durch die Engstelle in der Margaretenstraße ist vor allem dann mit Behinderungen zu rechnen, wenn nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Ein vermehrtes - unnötiges - Rangieren der ein- und ausfahrenden Pkws, Wartesituationen am Eingangsbereich der Margarethenstraße oder am Eingang zum Friedhof werden sich verstärken. Diese im Dorferneuerungsplan Pettendorf schon jetzt als gefährlich beschriebene Situation erhöht auch die Gefährdung der Fußgänger (Eltern mit Kindern, Schulkinder) weiter.

Aktuell bestehen am Rathaus 25 Parkplätze (davon 1 Behindertenparkplatz), am Turnwiesl, nach Wegfall der Aufstellfläche für den Kindergarten, noch 6.

Ein großer Teil dieser Parkplätze ist längerfristig (meist auch ganztägig) von Mitarbeitern der Gemeinde, des Kindergartens, der Pfarrei oder der Kinderkrippe belegt. Diese Plätze stehen somit oft dauerhaft ganztägig der Allgemeinheit nicht zur Verfügung.

Dies müsste nicht sein, da für Beschäftigte z. B. die Parkplätze in der näheren Umgebung, u. a. am neuen Friedhof, ohne weiteres genutzt werden könnten. Vor einigen Jahren wurde versucht, die beschäftigten Mitarbeiter der umliegenden Arbeitsstätten auf diese Situation hinzuweisen und gebeten, kundenfreundlich die rathausnahen Parkplätze frei zu halten. Der Erfolg stellte sich nur kurzfristig ein.

Deswegen wird vorgeschlagen, wie in Kneiting, auch hier eine Parkregelung mit Parkscheibe einzuführen. Die maximale Parkdauer sollte aus Sicht der Verwaltung auf max. 2 Stunden beschränkt sein. Die Überwachung der Regelung wäre durch den ZV KVS Oberpfalz gewährleistet.

Ein Parkplatz für ein Dienstfahrzeug der Gemeinde (Bürgermeister im Amt, Bauhof) kann beim Jugendraum reserviert werden.

Mit einer möglichen Parkdauer von 2 Stunden wäre allen Kunden, Friedhofsbesuchern oder Kirchgängern ausreichende Zeit eingeräumt, zu den Bring- und Abholzeiten stünden ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Stellungnahme Bauamt:
Es wird vorgeschlagen, diese Regelung nur von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu treffen, am Wochenende/Feiertagen ist diese Regelung aus Sicht des Bauamtes nicht erforderlich. Außerdem wird angeregt, einen weiteren Stellplatz für Geschäftsleitung/Bauamt zu schaffen, wie dies üblicherweise in anderen Kommunen auch der Fall ist. Begründung: Durch die Vielzahl an Orts- und Außenterminen wäre es sinnvoll einen Stellplatz in unmittelbarer Nähe zum Rathaus zu schaffen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Eine besondere Problematik ergibt sich aus den individuellen Anfahrten der Eltern, die kombiniert mit den Dauerparkern eine problematische Anfahrts- und Kurzzeitparksituation auslösen. Mit der Ansiedlung des zusätzlichen Containerkindergartens ist mit zusätzlichen Einschränkungen zu rechnen, so dass nur durch ein zeitliches Parkraummanagement Abhilfe erreicht werden kann. Die Auswirkungen der Parkzeitbeschränkung werden am deutlichsten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses und der Kinderbetreuungseinrichtungen treffen.
Es bestehen für die betroffenen Beschäftigten jedoch ausreichend Parkmöglichkeiten im Bereich des neuen Friedhofes. Für (ein) Dienstfahrzeug der Gemeinde wird der Parkplatz vor dem Jugendtreff freigehalten.  

Gemeinderat Simbeck findet die angestrebte Beschränkung sinnvoll, da erkennbare verkehrliche Probleme auftreten, wenn die Kinder gebracht werden. Nach seiner Einschätzung würde jedoch eine Beschränkung von 7 Uhr bis 17 Uhr ausreichen. Gemeinderat Achhammer vertritt die Auffassung, dass der Regelungskorridor 7 Uhr bis 18 Uhr umfassen sollte, da ansonsten bereits ab 15.00 Uhr mit einer verstärkten Belegung des Parkplatzes zu rechnen ist und die gleichen Probleme wieder auftreten. Gemeinderat Weigl ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Erfahrungen aus Kneiting zeigen, dass die anfangs kontrovers diskutierten Parkbeschränkungen gut akzeptiert werden und zu einer Verbesserung der Situation führten.

Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, lässt Bürgermeister Obermeier das Gremium über den weitreichendsten Vorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beschilderung der Parkplätze am Rathaus und am Turnwiesl mit einer Parkscheibenpflicht – Höchstparkzeit 2 Stunden - ab 01.09.2019. Die Parkscheibenpflicht gilt Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 18 Uhr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2019 15:02 Uhr