Gemeindliches Kassenwesen; Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter; Zeichnungsbefugnisse
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 07.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Kassenverwaltung und Stellvertretung:
Der Kassenverwalter und die Stellvertreter müssen hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinde Pettendorf sein. Die Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter obliegt dem Gemeinderat, da hierfür nach h.M. keine eigene Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 1 GO vorliegt.
Aufgrund der entsprechenden Anpassung der Dienstanweisung für Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Pettendorf zum 31.10.2019 ist die Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter entsprechend zu aktualisieren bzw. zu bestätigen.
Als Kassenverwalter soll Herr Verwaltungsinspektor Ludwig Lang bestellt werden. Zum Stellvertreter soll Herr Verwaltungsfachangestellter Jörg Mayer bestellt werden.
Als weitere stellvertretende Kassenverwalterin wird die Tarifbeschäftigte im Verwaltungsdienst, Frau Carmen Wolf bestellt.
Zeichnungsberechtigung:
Gegenüber den Geldinstituten sind folgende Bedienstete zeichnungsberechtigt:
Herr Lang, Herr Jörg Mayer und Frau Carmen Wolf.
Im Vertretungsfall werden folgende Personen ebenfalls zeichnungsberechtigt: Petra Schmid und Gerold Meyer.
Es ist sicherzustellen, dass stets zwei Zeichnungsberechtigte nur gemeinsam handlungsbevollmächtigt sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
1. Der Gemeinderat bestellt Herrn Ludwig Lang zum Kassenverwalter der Gemeinde Pettendorf.
2. Der Gemeinderat bestellt Herrn Jörg Mayer zum stellvertretenden Kassenverwalter der Gemeinde Pettendorf.
3. Der Gemeinderat bestellt Frau Carmen Wolf als weitere stellvertretende Kassenverwalterin der Gemeinde Pettendorf.
4. Der Gemeinderat stimmt der Zeichnungsberechtigung gegenüber Geldinstituten wie folgt zu:
Herr Lang, Herr Jörg Mayer und Frau Carmen Wolf. Im Vertretungsfall werden folgende Personen ebenfalls zeichnungsberechtigt: Petra Schmid und Gerold Meyer. Es ist sicherzustellen, dass stets zwei Zeichnungsberechtigte nur gemeinsam handlungsbevollmächtigt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 12:02 Uhr