Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung an den gemeindlichen Parkplätzen am Rathaus und am "Turnwiesl" in Pettendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 06.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den Sachverhalt der Sitzungen vom 01.08.2019 und 16.01.2020 (Antrag aus Bürgerversammlung Pettendorf) wird verwiesen.
Die bestehende Beschilderung wird wie folgt geändert und ist daher neu anzuordnen:
- Aufstellung des ZZ 1040-32 „Parkscheibe 3h“
Aufstellung des ZZ 1042-33 Zeitliche Beschränkung „Mo-Fr 7-14h“.
Die geänderte Beschilderung gilt an den Parkplätzen Rathaus unten und oben bzw. Kinderkrippe – Turnwiesl“ rückwirkend ab 01.02.2020.
Info Bauamt:
Das Privatgrundstück der Gemeinde Fl.Nr. 86/3, Gemarkung Pettendorf (Jugendtreff Pettendorf) wird mit dem ZZ-Nr. 2046 „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ beschildert (siehe Anlage).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der geänderten Zusatzzeichen 1040-32 „Parkscheibe 3h“ und 1042-33 Zeitliche Beschränkung „Mo-Fr 7-14h“ an den Parkplätzen Rathaus oben und unten (Fl.Nr. 86/1, Gemarkung Pettendorf) bzw. Kinderkrippe –Turnwiesl“ (Fl.Nr. 86 Tfl., Gemarkung Pettendorf). Die geänderte Beschilderung gilt an den Parkplätzen Rathaus unten und oben bzw. Kinderkrippe – Turnwiesl“ rückwirkend ab 01.02.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2020 14:17 Uhr