Auffüllung landwirtschaftlicher Teilflächen mit 20 cm Mutterboden auf den Fl.Nrn. 395, 396, 397 und 398, Gemarkung Kneiting und 337/2, 338, 339 und 340, Gemarkung Kneiting (in Kneiting)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 19.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Die Auffüllmenge von ca. 800 m³ ist reiner Humus und stammt von der Mariaorter Naabinsel, Fl.Nr. 914/9, Gemarkung Kneiting.
Zum Grundstück:
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 10.000 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
800 m³ x 1,33 = 1.064 to / 15 to. = rd. 70 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Kneiting, z.B. Amselbergweg, zu erfolgen. Die Durchfahrt des Ortsteils Kneiting ist zu vermeiden.
Das Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ des Landratsamtes Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Bodenschutz wurde vom Antragsteller – soweit möglich – ausgefüllt.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Auf das ausgefüllte Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2020 20:20 Uhr