Die Gemeinde hat die Thematik Abwasserbehandlung und Entsorgung als Daueraufgabe in den letzten Jahrzehnten umfänglich wahrgenommen. Der Anschlussgrad beträgt 99,7%, die Leitungslänge beträgt mittlerweile ca. 45 km.
In sanierten Straßen- und Ortsteilen wird grundsätzlich der Kanal kontrolliert und Schäden behoben. Die ältesten Anlagen sind in Kneiting (1976) und Mariaort (1977), der Altkanal in Kneiting wurde/wird im Laufe der Dorferneuerung saniert, in Mariaort wurden bereits 2013 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahre 2011 wurde der Generalentwässerungsplan erstellt und 2015 fortgeschrieben, der die neuralgischen Punkte des Kanalsystems aufzeigt.
Im Jahre 2008 wurden die bebauten/befestigten Flächen, die im Gemeindegebiet an die Kanalisation angeschlossen sind ermittelt und im darauffolgenden Jahr wurde die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Diese dient überwiegend der Gebührengerechtigkeit, hat aber auch das Ziel, durch Rückhaltung in Zisternen und Versickerungen auf dem eigenen Grundstück die Gebühren für den einzelnen Anschlussnehmer zu reduzieren, die Grundwasserneubildung vor Ort zu unterstützen
und die Einleitmengen möglichst gering zu halten.
Die Pumpwerke in Aichahof (2018) und Kneiting (2019) wurden technisch grunderneuert, die regelmäßigen Inspektionen des Kanalnetzes wurden 2018 und 2019 mit der Befahrung der Außerortsleitungen deutlich ausgedehnt. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen dargestellt.
Die Gebührenstruktur liegt im Vergleich mit anderen Kommunen sehr günstig: Schmutzwasser 1,18 €/m³ (Durchschnitt 2,04 €/m³), Niederschlagswasser 0,40 €/m³ (Durchschnitt 0,32 €/m³). Bei den Herstellungsbeiträgen liegt der Wert bei 1,18 € pro m² Grundstücksfläche (Durchschnitt 2,19 €/m²) und 11,89 € pro m² Geschossfläche (Durchschnitt 13,93 €/m²).
Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, dass die derzeitige und gesetzmäßige, gebührenfinanzierte Kostendeckung aus systemimmanenten Fehlern langfristig zu erheblichen Liquiditätsproblemen für die Gemeinden führen wird. Diese Thematik wird jedoch über den Bayerischen Gemeindetag aufgegriffen.
Im Jahresdurchschnitt werden bei einem Frischwasserverbrauch von ca. 150.000 m³ ca. 305.000 m³ Abwasser der Städtischen Kanalisation zugeleitet. Der Fremdwasseranteil beträgt rechnerisch 26% oder 50.241 m³ (Methode des Gleitenden Minimums). Dieses Ergebnis ist zufriedenstellend, kann aber natürlich verbessert werden, gerade vor dem Hintergrund, dass die Kläranlage der Stadt Regensburg an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt und auch hier zukünftig erhebliche Investitionen erforderlich werden.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen sind regelmäßig befristet und laufen nach 20 Jahren aus. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse orientieren sich nicht am genehmigten Altbestand, sondern an den aktuell geltenden gesetzlichen Erfordernissen. Diese Vorgaben haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft (WHG, BayWG). Hieraus entsteht die Forderung, Fremdwasseranteile zu reduzieren und wenn möglich, Niederschlagswasser (Wasser von allen befestigten Flächen: Straßen, Dächern, Pflaster etc.) vom Schmutzwasser zu trennen und gefiltert und regelgerecht zu versickern, bzw. in gedrosselter und kontrollierter Form an einen Vorfluter abzugeben. Die ökologischen Gesichtspunkte sind auch hier klar definiert.
Entsprechende Nachrüstungen (Wasserrechtliche Erlaubnis „BG Solner Breite“, Studie Trennsystem Schwetzendorf und Reifenthal, Einrichtung von Abschlagsmessungen, etc.) wurden bzw. werden derzeit umgesetzt. Die genannte Studie „Trennsystem Schwetzendorf und Reifenthal“ zum Beispiel ist eine Nebenbestimmung (Nr. 1.3.1.4) zur wasserrechtlichen Erlaubnis für Mischwassereinleitungen vom 04.09.2015, zuletzt geändert mit Bescheid vom 14.06.2016, die langfristig umgesetzt werden muss. Baurechtlich besteht künftig für alle Entwicklungen die Maßgabe, nach Möglichkeit im sog. Trennsystem zu entwässern.
Für die bauliche Weiterentwicklung einer Gemeinde ist es deswegen erheblich, neben dem kontrollierten Abfluss für den ökologischen Gewässerschutz auch die Gesamtkapazität der vorhandenen Vorfluter zu berechnen und hieraus für weitere Baulandausweisungen darzulegen, wieviel Zufluss in welcher Menge/Zeiteinheit noch möglich ist. Wo keine Zuflüsse mehr erfolgen können hat dies dann zur Folge, dass bei jeder baulichen Entwicklung eine angemessene Rückhaltung/Versickerung nachzuweisen ist oder ggfs. mit definiert gedrosselter Ableitung zeitversetzt die Abgabe an bestehende Vorfluter erfolgen kann.
Diese Erkenntnisse sind für die zukünftige Entwicklung einer Kommune erforderlich und dienen u.U. auch als Grundlage für weitere Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes einer Gemeinde. Deswegen wird vorgeschlagen, für diese Aufgabenstellung ein geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen.