Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parz. 3 in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Bauausschuss, 19.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 19.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beantragt, für den künftigen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zwei Befreiungen von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes zu erwirken:

Bebauungsplan
Bauvoranfrage
Dachneigung
36 – 43°
20 – 25°
Fläche für Garagen u. Stellplätze
Gemäß zeichnerischer Festsetzung
Erweiterung um 4 m in Nordrichtung

Begründet werden die beantragten Befreiungen damit,
  • dass im Umfeld bereits Gebäude mit flacher Dachneigung entstanden sind. Die geringere Höhenentwicklung ist aus städtebaulicher Sicht positiv und bringt eine geringere Verschattung der nördlichen Nachbarn mit sich.
  • Um einen größeren Garagenvorplatz zu erreichen, ist eine Erweiterung der Fläche für Garagen und Stellplätze nach Norden notwendig und sinnvoll um die Anfahrtssituation zu entschärfen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ und die Privatstraße Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, erschlossen. Die Erschließung mittels Wasser und Abwasser wird voraussichtlich im Jahre 2021 hergestellt.

Stellungnahme Bauamt:
Die Zulassung der Änderung der Dachneigung ist aus Sicht des Bauamtes zu befürworten. Das unmittelbar angrenzende Nachbargrundstück Kirchgasse 7 hat eine vergleichbare Dachneigung (DN 23°), zudem ist diese Dachneigung durchaus zeitgemäßer.

Die im Bebauungsplan vorgesehene Fläche für die Garagen und Stellplätze weist eine Größe von max. 11,00 x 6,00 m auf. Von einem Stauraum vor der Garage von 5,00 m ausgehend, verbleiben für die eigentliche Garage/Stellplätze nur noch eine Fläche von 6,00 x 6,00 m. Auch hier ist die Festsetzung überholt, wenn man davon ausgeht, dass in unbeplanten Bereichen eine Garage mit einer Länge bis zu 9,00 m verfahrensfrei errichtet werden darf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen und stellt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 19:19 Uhr