Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2000 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohnhäusern, Garage und Stellplätzen auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bauausschuss, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 21.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 14.12.2017 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser einstimmig sein Einvernehmen, auf den Sachverhalt, insbesondere zur Fortsetzung des Gehweges an der Schloßstraße, wird Bezug genommen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den im Betreff genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:
  1. Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
  2. Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
  3. Die Gebäude sind gemäß den Roteintragungen im Plan zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.

Ferner wurden folgende Hinweise gegeben:
  1. Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
  3. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235, Gemarkung Pettendorf, Hühner in mobilen Ställen gehalten werden. Emissionen (z.B. Lärm, insbesondere Hahnenschrei, Geruch oder Staub), die von den Ställen ausgehen, sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Ställe von den zukünftigen Bewohnern der beantragten Wohnhäuser zu dulden.

Mit Schreiben vom 09.12.2020, eingegangen am 16.12.2020, wird nun form- und fristgerecht die Verlängerung des eingangs genannten Vorbescheids beantragt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. Auf die geplante Fortsetzung des Bürgersteigs an der Schloßstraße wird erneut hingewiesen und sollte in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2021 20:19 Uhr