Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 3 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, auf der Parzelle 3 ein Doppelhaus statt einem Einfamilienwohnhaus (mit max. 2 Wohneinheiten) zu errichten. Ansonsten entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Doppelhaus weist eine Größe von 13,49 x 10,50 m auf, die erforderlichen 4 Stellplätze werden mittels eines Carports bzw. offener Stellplätze nachgewiesen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ und künftig über die noch zu erstellende Stichstraße erschlossen. Das Grundstück ist bereits an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, eine Erweiterung der Anlage wird im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Erstellung separater Grundstücksanschlüsse vorgenommen. Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 17.02.2021 mit, dass das Grundstück Fl.Nr. 1276, Gemarkung Pettendorf, derzeit als erschlossen zu werten ist. Durch die vom Bauherrn/Eigentümer beabsichtigte Überplanung des Grundstücks hat der Bauherr/Eigentümer eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband über die Übernahme der Erschließungskosten und über die technische Durchführung der Baumaßnahme abzuschließen.

Für die gesamte Erschließung ist noch der Abschluss eines verbindlichen städtebaulichen Vertrages – Erschließungsvertrages – erforderlich.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, der Eigentümer der Fl.Nr. 1276/19, Gemarkung Pettendorf, hat nicht unterzeichnet, eine Begründung liegt bis dato nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Zur Sicherung der Erschließung Straße, Kanal ist noch der Abschluss eines verbindlichen, städtebaulichen Vertrags in Form eines Erschließungsvertrags mit der Gemeinde erforderlich.
  2. Auf die Aussagen des WZV Naab-Donau-Regen vom 17.02.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 20:09 Uhr