Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Zur Alten Mühle II" in Kneiting;
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des vorgelegten Planentwurfs
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 08.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 14.01.2021 mit dem vorgelegten Planentwurf. Der beauftragte Planer hat in Abstimmung mit den Antragstellern die beschlossenen Änderungen soweit in den Entwurf eingearbeitet.
Lediglich zu dem Gehweg/zur Fußwegverbindung gab es keinen Konsens. Mit Schreiben vom 09.03.2021 (siehe Anlage RIS) beantragte einer der Antragsteller über diese erneut zu befinden.
Der Straßen- und Umweltausschuss befasst sich u.a. in seiner Zusammenkunft vom 06.04.2021 vorberatend mit dieser Thematik.
Die Argumente des Antragstellers (Anlagen) wurden vorgetragen, zusätzlich weist der Planer mit Email von heute darauf hin, dass eine Verschleifung in Richtung Osten aus höhentechnischen Gründen schwierig umsetzbar wäre, da hier der Höhenunterschied 1,90 m wäre. Da die Breite Grenze bis Böschungsfuß 3 m beträgt, müsste der Graben überbaut werden. Weiter wurden erforderliche Kosten und die Wegeführung entlang der Parzellen als Nachteile genannt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht eine Grundsatzdiskussion darüber, inwieweit die Fußwegeverbindung beibehalten werden soll. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der Straßen- und Umweltausschuss mehrheitlich die Beibehaltung des Weges empfahl. Gemeinderat Fleischmann macht deutlich, dass er die fußläufige Verbindung für überflüssig hält, vor allem spreche das Kosten-Nutzenverhältnis bei einer zu erwartenden geringen Nutzung nicht für die Maßnahme. Gemeinderätin Muehlenberg und Gemeinderätin Vetter-Löffert sprechen sich dagegen beide für die fußläufige Verbindung aus. Frau Muehlenberg macht zudem deutlich, dass es der grundsätzliche Ansatz in der Gemeinde ist, Fußwegeverbindungen zu optimieren. Auch Gemeinderat Dr. Schweiger spricht sich klar für die Fußwegeverbindung aus. Ebenso wie seine Vorrednerin argumentiert er damit, dass das Areal durch die Wegeverbindung attraktiver wird. Gemeinderat Manz befürwortet ebenfalls, die geplante Wegeführung beizubehalten. Er vertritt zudem die Auffassung, dass der direkte Anschluss an den Radweg eine Erhöhung der Nutzung nach sich ziehen könnte.
Nach Abschluss der Diskussion stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Planung mit Wegeführung beizubehalten. Das Verfahren nach dem BauGB wird auf Grundlage des Entwurfes vom 06.04.2021, in dem die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen mit Beschluss vom 14.01.2021 berücksichtigt sind, fortgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
Datenstand vom 22.07.2021 15:16 Uhr