Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung mit max. 30 cm Höhe auf den Fl.Nrn. 1115, 1119/2, 1120/2, 1123, 1124 und 1125 jeweils Teilfläche, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.
Zu den Grundstücken:
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 320.767 m², beantragt zur Auffüllung sind ca. 38.240 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 38.240 m² x 0,3 m = 11.472 m³ x 1,33 = 15.257,76 to / 15 to. = rd. 1.017 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die Kreisstraße R 39 und Ortsstraße „Zum Aichahof“ zu erfolgen. Die Maßnahme muss bis spätestens zum Baubeginn der Straßenbaumaßnahme in Aichahof im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sein. Die vorgesehene Umleitungsstrecke steht für derartigen Schwerlastverkehr nicht zur Verfügung und ist darauf auch nicht ausgelegt.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erklärte, dass die im Sachverhalt genannten und zu erwartenden Lkw`s seiner Meinung nach zu viel sind. Die beantragten Flächen werden sich zwar durch entsprechende Auflagen noch entsprechend reduzieren, aber die Belastung für den Ortsteil wird dadurch unwesentlich geringer. Angesprochen wurden noch seltene Tierpopulationen, die lt. Bürgermeister Obermeier aber von der Fachbehörde (Untere Naturschutzbehörde) im Genehmigungsverfahren zu würdigen sind.
Nachdem keine einheitliche Meinung im Bauausschuss erkennbar war, schlug Bürgermeister Obermeier vor, über die drei Teilflächen einzelnen abzustimmen:
Teilfläche 1 (Fl.Nrn. 1115, 1119/2, 1120/2): 6 : 0 Stimmen
Teilfläche 2 (Fl.Nrn. 1124 u. 1125): 5 : 1 Stimmen
Teilfläche 3 (Fl.Nrn 1122, 1123, 1125): 1 : 5 Stimmen
Damit wurde die Teilfläche 3 abgelehnt. Abschließend stellte er noch die nachfolgenden, allgemeinen Bedingungen zur Abstimmung:
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
- Die Maßnahme muss bis spätestens zum Baubeginn der Straßenbaumaßnahme in Aichahof im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sein.
- Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2
Datenstand vom 15.04.2021 20:14 Uhr