Datenschutz; Änderung der Zweckvereinbarung Gemeinsame Datenschutzbeauftragte ab 01.01.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 07.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter trat zum 01.04.2016 in Kraft. Das gemeinsame Projekt stellt ein Beispiel für gelungene interkommunale Zusammenarbeit dar und hat bayernweit als „Regensburger Modell“ Beachtung gefunden.
Seit der letzten Änderung der Zweckvereinbarung im Jahr 2018 hat sich wieder einiges verändert, so dass erneut geringfügige Anpassungen an der Zweckvereinbarung notwendig sind.
Im Einzelnen:
- Der Markt Schierling kommt hinzu.
- Die Zweckvereinbarung unterliegt ab 2023 der Umsatzsteuer.
- Frau Landrätin Tanja Schweiger wird bevollmächtigt, die Gemeinden und Zweckverbände bei weiteren Anpassungen der Zweckvereinbarung und Kostenvereinbarung zu vertreten, wenn bei der Anpassung ausschließlich neue Mitglieder hinzukommen. Dies dürfte in Zukunft nur noch selten der Fall sein, da nunmehr alle Gemeinden und ein Großteil der Zweckverbände Mitglieder sind.
Der Entwurf der geänderten Zweckvereinbarung liegt diesem Beschluss als Anlage bei.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Zweckvereinbarung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2021 13:39 Uhr