Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parz. G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Bauausschuss, 16.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 17.10.2019, 16.04.2020 und 18.02.2021 mit ähnlich gelagerten Bauanträgen für diese Parzelle. Einzig der Antrag aus 2020 (Neubau einer Halle mit Büroräumen) wurde am 05.05.2020 genehmigt, kommt jedoch nicht zur Ausführung.
Die nun vorliegende Planung vom 07.09.2021 beinhaltet folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Überschreitung der max. Gebäudebreite am Giebel 14,60 m, zulässig 12,00 m (Nr. 3.1)
Überschreitung der Baulinie im Nordwesten um ca. 6,50 m
Der erforderliche Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt den Unterlagen bei.
Hinweis: Die Dachfläche im Freiflächenplan mit einer Fläche von 124,54 m² ist im Plan grau dargestellt, sollte aber auch grün sein, da diese extensiv begrünt werden soll.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Es sind derzeit insgesamt 6 neue Stellplätze geplant. Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf und Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates (GaStellV) müssen insgesamt 7 Stellplätze (2 Stellplätze für die Wohneinheit und 5 Stellplätze für die Büronutzung) zur Verfügung gestellt werden.
Die Stellplätze 4 - 6 entsprechen nicht den Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde, da sich diese im Zufahrtsbereich zu der Garage (Stellplätze 1 – 3) befinden und dies der erforderliche Stauraum vor den Garagen ist. Die Stellplätze 1 – 3 würden somit sog. „gefangene Stellplätze“, welche in der Stellplatzberechnung nicht berücksichtigt werden können.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Die Hauptdachfläche mit 124,54 m² wird extensiv begrünt.
Die Stellplatzthematik ist satzungsgemäß zu lösen bzw. der ordnungsgemäße Nachweis der erforderlichen 7 Stellplätze ist bis zur Bezugsfertigkeit des Hauptgebäudes zu erbringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2021 08:06 Uhr