Errichtung eines Waldkindergartens auf Fl.Nr. 336, Gemarkung Pettendorf (Am Klosterhof, Ried)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Bauausschuss, 21.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 10. Bauausschuss 21.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt auf einer Waldfläche am westlichen Ortsrand von Ried mit angrenzender Wiesenfläche einen Waldkindergarten einzurichten. Dabei soll die vorhandene Holzhütte im Bestand als Aufenthaltsraum genutzt werden und für die neuen Zwecke nur geringfügig saniert werden (Instandsetzung). Die Hütte hat ein Fenster und 2 Türen. Die Vorfläche zur angrenzenden Wiese (ca. 3,00 m tief) ist in Waschbetonplatten befestigt und wird ebenfalls nur durch Säuberung instandgesetzt. Neue Befestigte Flächen sind nicht geplant.

Die Holzhütte soll im Bereich der vorhandenen Vorfläche bzw. Terrasse ein ca. 3,00 m tiefes Vordach / Überdachung erhalten (s. Gestaltungsskizze). In räumlicher Nähe zur Hütte soll eine Trenntoilette als sanitäre Einrichtung aufgestellt werden.

Die Zuwegung vom Ortsrand Ried erfolgt über bestehende Wegetrassen - einen geschotterten Flurweg und einen unbefestigten Pfad durch den Wald bis zur Hütte. Der Flurweg soll in Teilbereichen saniert bzw. aufgeschottert werden. Eine Verbreiterung ist dazu nicht vorgesehen. Im Bereich des Waldpfades ist ein geringfügiger Rückschnitt von Gehölzaufwuchs notwendig. 

Ansonsten soll der lichte Wald für das Naturerleben der Kinder spielerisch genutzt werden, ohne bauliche Eingriffe in den Bestand zu verursachen. Eventuell ist eine Stromanbindung der Hütte zum Heizen erforderlich. Diese kann in Anbindung an vorhandene Leitungstrassen über den Flurweg erfolgen. Dies ist noch im Einzelnen mit dem Spartenträger abzustimmen. 

Die Gemeinde Pettendorf hat im Juli 2021 bereits Vorgespräche über das Vorhaben mit dem Forstamt Regensburg, Herrn Faltermeier sowie der örtlichen Jugendhilfe, Frau Kaiser geführt, die beide grundsätzlich Ihre Zustimmung signalisiert haben.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Klosterhof“ erschlossen, die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert, aber auch nicht erforderlich. Die Abwasserbeseitigung wird über eine Trenntoilette sichergestellt. 

Stellplatzbedarf:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung in Verbindung mit der Anlage Nr. 8.5 zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) ist für Tageseinrichtungen für Kinder 1 Stellplatz je 30 Kinder zu führen, mindestens jedoch 2 Stellplätze. 

Am Beginn des Flurweges sollen im Bereich der Gehölzsukzession 10 geschotterte Stellplätze für den Kindergarten (Hol- und Bringverkehr) mit einer Gesamtfläche von etwa 330 m² angelegt werden (s. Anlage Maßnahmenplan). Das bestehende, abfallende Gelände soll für die Stellplätze nicht verändert werden.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wird noch durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 20:04 Uhr