Vollzug der GO; Anfrage u. Antrag der UwB-Fraktion zum Vorhaben "Reifenthal Nord, Ratsbegehren u. Bürgerentscheid"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.02.2022 wurde von der UwB-Fraktion nachfolgende Anfrage und Antragstellung eingereicht: 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Obermeier, lieber Edi

in der Gemeinderatssitzung am 3.2.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Überplanung der Fl.Nrn.1266, 1266/ 2, 1266/ 3 (T. ), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.), jeweils Gemarkung Pettendorf, durch einen Bebauungsplan gefasst. 

Damit wird der Beginn der Bauleitplanung d.h. auch der Beginn zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes initiiert .

In derselben Sitzung wurde einstimmig beschlossen, dass bei positiver Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss ein Ratsbegehren nach Art. 18 a Abs. 2 BayGO durchgeführt wird.

Die Reihenfolge der gefassten Beschlüsse ist unlogisch. Normalerweise wird ein Bürgerbegehren bzw. Ratsbegehren vor einem Aufstellungsbeschluss durchgeführt.

Es ergeben sich hieraus folgende

Anfragen:

  1. Was geschieht, wenn sich die Bürger im Ratsbegehren gegen das Bauprojekt Reifenthal Nord entscheiden? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus in Bezug auf den gefassten Aufstellungsbeschluss?

  1. Wurde mit dem Investor /Vorhabenträger von Seiten der Gemeinde ein sogenanntes Befassungsverbot bezüglich der weiteren Planung zu Reifenthal Nord vereinbart d.h. werden die weiteren Planungen zur Erarbeitung eines Bebauungsplans bis zur Entscheidung des Ratsbegehrens eingestellt?

  1. Gibt es bereits einen Entwurf eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor, der dem Gemeinderat noch nicht bekannt ist?


Sollte die Frage 2 mit nein beantwortet werden, so stellen wir folgenden

Antrag:

  1. Bis zum Abschluss des Ratsbegehrens ruhen die Planungen/ Gutachten zur Erarbeitung des Bebauungsplans Reifental Nord. Die Gemeinde wird beauftragt eine entsprechende Regelung unter Beteiligung des Gemeinderates mit dem Vorhabenträger/ Investor zu vereinbaren.

Begründung:
Bei einem ergebnisoffenen Ratsbegehren kann sich die Mehrheit der Bürger für oder auch gegen das Bauvorhaben entscheiden. Deshalb ist es sinnvoll die Planungen bis zum Abschluss des Ratsbegehrens ruhen zu lassen damit

       keine unnötigen Kosten verursacht werden und
       die Gemeinde vor etwaigen Schadensersatzforderungen von Seiten des Vorhabenträgers zu bewahren
       die Gemeinde vor Forderungen (,,moralischem Druck") aufgrund bereits durchgeführter Vorarbeiten z.B. in Form von Gutachten von Seiten des Vorhabenträgers zu schützen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt und nehmen zu den aufgeworfenen Fragestellungen wie folgt Stellung: 

Nach Feststellung des Bürgerentscheids tritt die Bindungswirkung des Ergebnisses ein. Die Bindungswirkung eines Bürgerentscheids beträgt gemäß Art. 18a GO ein Jahr. 

Sollte sich die Mehrheit der Bürger*innen gegen die Fortführung der Bauleitplanung entscheiden, soll der Aufstellungsbeschluss per Gemeinderatsbeschluss aufgehoben und dies ortsüblich bekanntgemacht werden. 

Mit dem Vorhabenträger wurde kein Befassungsverbot vereinbart, zumal dies für die weitere Entscheidung oder das Vorgehen irrelevant wäre. Der Gemeinderat selbst wird sich mit der Bauleitplanung nur dann wieder befassen, wenn der Bürgerentscheid zugunsten einer Entwicklung des Gebietes Reifenthal Nord getroffen wird. Ob der Projektentwickler Ressourcen für das Projekt aufwendet oder im Hintergrund seine Planungen vorantreibt, ist insoweit nicht von Bedeutung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bauleitplanung, Schadensersatzansprüche lassen sich nach Rechtsauffassung der Verwaltung nicht ableiten. 

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass zwischen dem Investor und der Gemeinde Pettendorf keine städtebaulichen Verträge abgeschlossen wurden und auch kein Entwurf vorliegt.  


Die Fraktion der UwB zieht nach Beantwortung der Fragen den Antrag zurück. 

Datenstand vom 24.04.2022 12:03 Uhr