Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2020 wurde ein Planungsbüro u. a. dafür beauftragt, die Notstromversorgung des Rathauses hinsichtlich einer netzunabhängigen Versorgung zu prüfen und zu planen:
Lfd.Nr.
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Stockwerk
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Maßnahme
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1.
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Allgemein
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Abfrage Leistungserhöhung bei Bayernwerk
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2.
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Allgemein
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Notstromversorgung, Vorbereitung einer externen Einspeisung
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3.
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Allgemein
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Verlegung der PV-Einspeisung Bücherei auf Rathaus
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4.
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Allgemein
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Stromversorgung Kinderkrippe evtl. separieren?
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5.
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Kellergeschoss
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Umbau/Erneuerung Stromschaltkasten
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6.
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Kellergeschoss
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Versetzung Wechselrichter Rathaus
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7.
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Kellergeschoss
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Anschluss Feuerwehrsirene prüfen bzw. erneuern
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8.
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Kellergeschoss
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Vorbereitung neue Technologie Sitzungssaal
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9.
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Erdgeschoss
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Umbau/Erneuerung Sicherungskasten
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10.
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Erdgeschoss
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Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes (Ordnungsamt)
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11.
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Obergeschoss
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Umbau/Erneuerung Sicherungskasten
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12.
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Obergeschoss
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Endverkabelung Kopierraum
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13.
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Dachgeschoss
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Einbau LED-Technologie Bauamt
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14.
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Dachgeschoss
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Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes
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Die aktuelle Situation bestärkt die Ziele der Gemeinde, im Falle von Netzausfallszenarien autarke Einheiten in der Gemeinde einzurichten und dauerhaft vorzuhalten.
Hierzu wurde ein Alarmplan erstellt, ein Einsatzplan erarbeitet und mittels einer vom Bezirksfeuerwehrverband und der Regierung der Oberpfalz ausgegebenen Checkliste die kritischen Bereiche der Gemeinde eruiert und mit Maßnahmen und Zuständigkeiten hinterlegt.
In einer Besprechung mit den Kommandanten wurde das gemeinsame Vorgehen abgestimmt und folgender Vorschlag erarbeitet:
Es sollen insgesamt 4 sogenannte Lichtpunkte in der Gemeinde errichtet werden. Als Lichtpunkt bezeichnet man Einheiten, die auch bei längerem Stromausfall alle Versorgungsfunktionen eines Hauses aufrechterhalten können:
- Wasser
- Abwasser
- Heizung
- Strom
- Kommunikation (?), abhängig natürlich von der Funktion des Netzes
Hierüber soll sichergestellt werden, dass:
- eine Anlaufstelle für die Bevölkerung vorhanden ist
- ein Krisenstab effizient koordinierend arbeiten kann
- temporäre Wärmeversorgung geleistet werden kann
- das Aufladen von Kleingeräten ermöglicht werden kann
- warme Getränke ausgereicht werden können
Es sollen hierzu insgesamt zwei Notstromaggregate angeschafft werden, wovon eines zapfwellengetrieben, das andere dieselgetrieben sein soll.
Das zapfwellengetriebene Aggregat hat den Vorteil, dass der Wartungsaufwand vergleichsweise niedrig ist. Erforderlich ist hierzu allerdings ein Antrieb durch einen Traktor/ Unimog. Der gemeindeeigene Unimog hat nur vorne eine Zapfwelle, dreht also links, die Aggregate sind rechtsdrehend. Es müsste also eine Nachrüstung erfolgen oder auf einen gängigen Traktor aus der Landwirtschaft ausgewichen werden. Der Dieselverbrauch ist vergleichsweise beim zapfwellengetriebenen Aggregat (Traktor) höher.
Die erforderliche Leistungsstärke wurde vom Planungsbüro mit einer Dauerleistung von 40 kVA / 30-35 KW berechnet.
Die Gemeinde Pettendorf ist grundsätzlich von zwei unabhängigen Stromnetzbetreibern versorgt: Rewag und Bayernwerk. Ein gleichzeitiger Ausfall ist zwar denkbar, wäre aber wohl ein überregionales Ereignis, das dann in der Struktur Landkreis anzusiedeln wäre.
Die Gemeinde kann nicht für alle Szenarien gerüstet sein. Mit zwei Geräten, die bedarfsweise dann zwei Lichtpunkte betreiben können, scheint der Notversorgung und der Handlungsfähigkeit eines Krisenstabes ausreichend Rechenschaft getragen. Neben der Investition sind auch die regelmäßige Wartung und die dokumentierten Funktionsprüfungen sicherzustellen. Der Standort der Geräte ist deswegen dem Bauhof zuzuordnen.
Die Investitionskosten sind aktuell schwer eingrenzbar. Die vorliegenden Angebote eines zapfwellengetriebenen Aggregats liegen bei ca. 6.000 €, die eines Dieselaggregats bei ca. 20.000 €. Die Lieferzeiten sind zurzeit beträchtlich so dass, die Lieferung u. U. heuer nicht mehr erfolgen kann.
Im HH-Ansatz 2022 sind für Stromerzeuger 15.000 € veranschlagt. Im Bereich der Verbesserung der Elektroanlagen im Rathaus sind 40.000 € veranschlagt.