Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1276/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 10 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Fasanenweg, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Carport in den Ausmaßen von 6,00 x 3,00 m mit einer max. Höhe von 3,00 m an der Grundstücksgrenze zur Unterbringung eines kleinen Anhängers und diverser Geräte zu errichten. Das Vorhaben soll mit einem Pultdach DN 10° versehen werden.
Festsetzung des Bebauungsplans, von der abgewichen werden soll:
Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Fasanenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert. Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern. Ist dies nicht möglich, ist es der Mischwasserkanalisation zuzuführen.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1276/11, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht eingeholt.
Abstandsflächen:
Gemäß Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO darf durch die Errichtung von Gebäuden ohne Einhaltung von Abstandsflächen auf dem Grundstück eine Gesamtlänge von insgesamt 15 m hierdurch nicht überschritten werden. Derzeit besteht bereits eine Grenzbebauung von 7,99+5,00= 12,99 m. Für die hinzukommenden 3,10+6,00= 9,10 m ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die beiden betroffenen Nachbarn (Fl.Nrn. 1276/5 und 1276/11, Gemarkung Pettendorf) erforderlich. Diese Erklärungen liegen den Antragsunterlagen nicht bei, ist aber auch für die Erteilung der Isolierten Befreiung (Bauplanungsrecht) nicht erforderlich. Zur Umsetzung/Realisierung des Vorhabens sind die Erklärungen jedoch zwingend notwendig (Bauordnungsrecht).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt und erläutert nochmals, dass unabhängig von der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Abstandsflächenübernahmeerklärungen bauordnungsrechtlich zwingend erforderlich sind. Im Ausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen, isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Das anfallende Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern. Sollte dies nicht möglich sein, ist es der Mischwasserkanalisation zuzuführen.
Die zur Umsetzung/Realisierung des Vorhabens erforderlichen Abstandsübernahmeerklärungen (Fl.Nrn. 1276/5 und 1276/11, jeweils Gemarkung Pettendorf) sind nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2022 19:29 Uhr