Wertstoffhof Kneiting; Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Die neuen Vereinbarungen kennen wie bisher die Verwaltungskostenpauschale sowie die Betriebs- und Personalkostenerstattung. Bisher wurden als Verwaltungskostenerstattung 4 € pro Einwohner geleistet. Diese betrug in 2022 14.028 €. Hinzu kamen das Grundstücknutzungsentgelt bezogen auf 5 % des Mittelwerts der Kaufpreissammlung, zuletzt 245 €/m² und einer Fläche von 1.250 m² und ein einwohnerbezogener Betrag für die Personalkostenüberlassung von 3 € pro Einwohner zzgl. 1.500 € Pauschale pro Quartal. Hierfür wurden in 2022 insgesamt 31.833,52 € geleistet, vgl. hierzu Anlagen 1 und 2. 

Die neue Vereinbarung sieht nun vor: 

  1. Eine Kostenerstattung auf Antrag für bauliche Maßnahmen
  2. Für die Bereitstellung von Grundstücksflächen ein Nutzungsentgelt i.H.v. 5% des Bodenrichtwerts pro m²
  3. Grundstücksbezogene Nebenkosten
  4. 500 € pauschal für Personalüberlassung pro Monat, d. h. 6.000 € jährlich zzgl. 3 € pro Einwohner.
  5. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt weiterhin 4 € pro Einwohner. 

Festzustellen ist, dass sich bei den neuen Vereinbarungen grundsätzlich keine Änderungen auf die Einnahmensituation ergeben. 

Neu ist, dass die Steuerpflichtigkeit der Einnahmen unter Berücksichtigung der Regelungen des § 2b UStG zu beachten ist. Dies gilt insoweit jedoch nur für die Personalgestellung.  

Hierzu ist festzustellen, dass wir unter Zugrundelegung der neuen Zweckvereinbarung ab 01.01.2023 im Haushaltjahr 2023 für die steuerrelevante Personalgestellung 6.000 € pauschal zzgl. 3.537 x 3 €, somit 16.611 € erhalten werden. 

Daher überschreiten wir im Haushaltsjahr 2023 nicht die relevante Wettbewerbs- bzw. Geringfügigkeitsgrenze von 17.500 €. 

Des Weiteren hat die Gemeinde Pettendorf die Verlängerung der Optionsregel zur Umsatzsteuerpflicht in Anspruch genommen! 

Die betreffende Vereinbarung regelt die Grundstücksflächenbereitstellung und die Personalüberlassung sowie alle Aufgaben der Gemeinde. 

Diskussionsverlauf

GL Antretter knüpft nochmals an die Erläuterung zum vorherigen Beschluss an. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2023 10:25 Uhr