Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit einer Voranfrage, zuletzt in seiner Sitzung vom 19.11.2020. Aktuell existiert ein Vorbescheid über den Neubau von 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen vom 20.01.2021 mit entsprechenden Nebenbestimmungen, dessen Gültigkeit sich noch bis 19.01.2024 erstreckt.
Zur Voranfrage vom 21.03.2023:
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid ist identisch mit dem genehmigten Vorbescheid vom 20.01.2021, lediglich die drei Reihenhäuser werden durch ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus ersetzt.
Zur Bebauung:
Die Planung beinhaltet ein Einfamilienhaus und zwei Doppelhäuser mit Satteldach, einer Dachneigung bis maximal 45 Grad, in der Ausführung als E+D oder E+1. Alle Wohngebäude haben eine Süd-Ausrichtung mit Orientierung zur Donau. Die Gartenflächen und Terrassen liegen im Süden vor den Wohngebäuden und sind dadurch zusätzlich von der Staatsstraße 2660 abgeschirmt. Bei dieser Planung liegt nur ein Gebäude in der Hochwasserrichtlinie HQ100, dies entspricht dem ehemaligen Bestandsgebäude.
Garagenanlage:
Die Garagenanlage im Norden erstreckt sich fast über die gesamte Breite des Grundstücks um die Ausbreitung und Abschirmung der Schallemissionen von der Staatsstraße 2660 gleich am Entstehungsort effektiv abzufangen. Der geforderte Mindestabstand von 20,00 m zur Staatsstraße wird eingehalten. Die Einfahrt in die Garagen von Norden her ist durch eine Ausnahmegenehmigung seitens des Staatlichen Bauamts vom 23.09.2020 gesichert. Für die Garagenanlage ist ein Pultdach mit Süd-Ausrichtung vorgesehen, um eine Photovoltaik-Anlage zur Öko-Strom-Erzeugung installieren zu können. Am nördlichen Rand des Grundstücks sind nach Bedarf Pkw-Stellplätze für Besucher geplant.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ und eine Privatstraße entlang der östlichen Grundstücksgrenze gesichert.
Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen mit Stellungnahme vom 20.04.2023 mit, dass der bestehende Anschluss voraussichtlich nicht ausreichend dimensioniert und an der falschen Stelle ist. Der Eigentümer/Bauherr hat sich mit dem Zweckverband in Verbindung zu setzen und die Sachlage abzuklären und ggf. eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Zur Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass diese derzeit durch den bestehenden Grundstücksanschluss als gesichert zu betrachten ist. Ob die Lage und die Dimensionierung als ausreichend zu betrachten ist, muss bis zur Bauantragstellung geprüft werden. Ein ggfs. zusätzlich erforderlicher Anschluss sowie eine Vergrößerung der Dimensionierung ist auf Kosten der Antragstellerin zu erstellen.
Entsprechende Geh- und Fahrtrechte, sowie Leitungsrechte zu Gunsten der hinter liegenden Grundstücken sind zu berücksichtigen und grundbuchamtlich zu sichern.
Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).