Der Sitzungsleiter gab folgendes bekannt:
1. Errichtung einer Werbeanlage auf Fl.Nr. 979, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal):
Mit Mail vom 28.03.2023 teilt das Staatliche Landratsamt Regensburg, Bauabteilung, mit, dass die Antragsteller nach Vorlage der ablehnenden Stellungnahme des Sachgebiets Tiefbau eine Umplanung vorgenommen haben:
Es wird nunmehr nur eine Werbeanlage errichtet werden, siehe Anlage. Als Auflage wäre hier noch zu ergänzen, dass keine Beleuchtung installiert werden soll.
Da kein gemeindliches Einvernehmen vorliegt, bitte ich Sie in laufender Angelegenheit oder erneut in der nächsten Sitzung zu entscheiden, ob nunmehr für eine Werbeanlage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Das Landratsamt Regensburg hält die Werbeanlage für genehmigungsfähig. Im Dorfgebiet ist eine Werbeanlage als sonstige Gewerbebetrieb allgemein zulässig, § 5 Abs. 2 Nr. Nr. 6 BauNVO. Hierzu gibt es Rechtsprechungen. Dies habe ich in einem anderen Fall bereits mitgeteilt. Die nochmalige Aufforderung ist als Anhörung zu sehen, bei einer erneuten Ablehnung wird das Einvernehmen ersetzt werden.
Diskussionsverlauf:
Es wird hierzu erneut auf das bereits erwähnte Urteil des VG Ansbach in dieser Sache verwiesen. Auf die Frage hin, ob eine neue Willensbildung gewünscht wird, wurde dies verneint. Dem Landratsamt soll dies entsprechend mitgeteilt werden.
2. Baugebiet „An der Hauptstraße“ in Pettendorf („Klostergarten“), Fl.Nr. 115/4 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf:
Im o.g. Baugebiet wurden die ersten zwei Anträge auf Genehmigungsfreistellung gestellt.