Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Erschließungsstraße (Julie von Zerzog-Straße) im Bereich des Baugebiets "An der Hauptstraße" in Pettendorf als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 02.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat die Straßenbaubehörde die Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu verfügen. Im Regelfall erfolgt die Widmung nach Vorlage des Fortführungsnachweises nach Abschluss der Vermessungsarbeiten, dieser liegt nun vor, ist aber notariell und grundbuchamtlich noch nicht vollzogen. 

Da die Verkehrsübergabe bereits am 14.11.2023 (Tag der Abnahme) stattgefunden hat, wird aus haftungsrechtlichen Gründen die Widmung für die Erschließungsstraße vorgezogen.

Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:

Folgende Flächen der Gemarkung Pettendorf werden zur Ortsstraße „Julie von Zerzog-Straße“ in Pettendorf gewidmet:
1. Bezeichnung:
Julie von Zerzog-Straße
2. Fl.Nrn.:
115/5, Gemarkung Pettendorf (Ringstraße)
3. Anfangspunkt:
Einmündung Ortsstraße „Hauptstraße“, Fl.Nr. 153, Gemarkung Pettendorf
4. Endpunkt:
Einmündung Ortsstraße „Hauptstraße“, Fl.Nr. 153, Gemarkung Pettendorf
5. Länge
0,225 km
6. Baulastträger:
Gemeinde Pettendorf
7. Widmungsbeschränkungen:
keine

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung zur Ortsstraße „Julie von Zerzog-Straße“ in Pettendorf wie im Sachverhalt vorgetragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2024 11:42 Uhr