Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundsätzlich ist zu beobachten, dass das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ( Wohnmobile, Anhänger, etc… auf öffentlichen Flächen zunimmt.
Bereits in der Aprilausgabe des Bürgerbladls wurde ein entspechender Hinweis veröffentlicht.
Im Bereich der Blumenstraße wurde der Eigentümer zweimal aufgefordert, den Anhänger, der bereits seit Monaten hier geparkt wird, zu entfernen.
Vorgeschlagene Beschilderung:
- Nach Einmündung „Mühlweg“ VZ 286-10, Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
- Mitte des betroffenen Teilbereichs der Blumenstraße VZ 286-30, Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts und
- Vor Einmündung „Paradiesweg“ VZ 286-20, Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und verweist auf die zunehmende Unsitte sich Fahrzeuge aller Art und Größe, z. B. auch Bootsanhänger, Campingwagen oder Caravans anzuschaffen und diese dann dauerhaft im öffentlichen Raum zu parken. Die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen für den Durchgangsverkehr, insbesondere für den ÖPNV, werden trotz der Bitte, die Fahrzeuge umzuparken und auf Privatgrund abzustellen, großzügig ignoriert. Gemeinderat Grundei trägt ebenfalls seinen Unmut vor und frägt an, welche Funktion der gepflasterte Randstreifen in der Blumenstraße hat. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass dieser Bestandteil der Straße ist und für Ausweichzwecke, insbesondere für Busse dient. In diesem Zusammenhang erläutert Gemeinderat Bink, dass in der Blumenstraße täglich ca. 40 Busse passieren, die durch parkende Fahrzeuge massiv behindert werden. Die meist breiten Fahrzeuganhänger oder auch Wohnmobile sorgen zudem allgemein für Behinderungen im Verkehrsfluss. Gemeinderat Achhammer macht deutlich, dass die Verkehrsbehinderungen nicht mehr hingenommen werde können und plädiert für ein Halteverbot. Gemeinderat Dr. Schweiger frägt an, inwieweit nicht bereits durch die bestehende StVO Abhilfe geschaffen werden könne, z. B. durch Bußgelder. Grundsätzlich gelte nämlich die Regelung, dass Fahrzeuge nicht länger als zwei Wochen unbewegt im öffentlichen Raum parken dürfen. Zudem sei er ein Gegner zusätzlicher Beschilderungen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass diese Regelung zwar existiere, aber bereits die Überwachung einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand auslöse. Des Weiteren genüge es, wenn man das Fahrzeug geringfügig umparkt, um den Fristlauf zu verlängern. Die Dauerparker, die den Verkehrsraum häufig nur zum „Abstellen“ ihrer Freizeit- und Campingfahrzeuge außerhalb ihrer Privatgrundstücke nutzen, lassen sich daher nicht mit der StVO davon abhalten, den öffentlichen Raum dauerhaft zu belegen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für die Blumenstraße in Reifenthal. Die Beschilderung erfolgt nach der Einmündung „Mühlweg“ und gilt bis zur Einmündung in den „Paradiesweg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.08.2024 11:42 Uhr