Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S 43-2021-2452 vom 11.04.2022 zum Neubau eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 959/13, Gemarkung Pettendorf (Urtlberg, Reifenthal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bauausschuss, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 23.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich erstmalig in seiner Sitzung vom 16.12.2021 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich sein Einvernehmen:

  1. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen,
  2. das Vorhaben ist auf eine GRZ von 0,4 zu beschränken,
  3. bzgl. der Höhenentwicklung ist eine Anpassung an die Umgebungsbebauung erforderlich,
  4. die Nutzbarkeit der nördlichen Grundstückshälften ist sicherzustellen,
  5. sollte ein weiterer Kanal-Grundstücksanschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten der Antragsteller erstellen zu lassen, die Arbeiten sind mit einem ggfs. geplanten zweiten Wasser-Hausanschluss zu koordinieren,
  6. schon jetzt darauf hingewiesen wird, dass bei der Bauausführung eine Kranaufstellung auf öffentlichen Grund bzw. eine Vollsperrung der Straße „Urtlberg“ nicht gestattet werden kann.

Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 16.12.2021 wird Bezug genommen (siehe Anlage RIS).

Das Landratsamt Regensburg erteilte den oben genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:

  1. Das Doppelhaus kann mit einer Geschossigkeit von max. U+E+D und einer Kniestockhöhe von max. 75 cm (von OKR Dachgeschoss bis UK Sparren gemessen an der Außenseite der Außenwand) errichtet werden. Als Dachform ist ein symmetrisches Satteldach mit einer Neigung von mindestens 30° und einer Dachdeckung aus ziegelroten, braunen oder grauen Dachsteinen zu wählen, das sich über den gesamten Hauptbaukörper erstreckt.
  2. Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
  3. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.

Mit Schreiben vom 15.01.2025 wird nun die Verlängerung des Vorbescheides beantragt.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Urtlberg“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind aktuell gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung des Vorbescheides unter Einhaltung der bereits in der Sitzung vom 16.12.2021 genannten Voraussetzungen sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Nebenbestimmungen des Vorbescheides wird hingewiesen und soll in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2025 19:19 Uhr