Dorferneuerung Kneiting, BA II; Beratung und Genehmigung der Änderung der privaten Kneitinger Wasserleitung im Bereich der Weingasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 09.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 09.06.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Vereinbarung vom 25.11.2010 wurde die private, Rahmen der damaligen Baumaßnahmen verlegte Wasserleitung erfasst und vertraglich geregelt (grüner Strang). Hiernach ist für diese Leitung die Nutzergemeinschaft (14 Nutzer) zuständig und somit auch für alle Kosten in der Baulastpflicht.

Die Nutzer zahlen einen jährlichen Beitrag auf ein Konto der Gemeinde, das für diese Kosten heranzuziehen ist. Der Kontostand beträgt ca. 5.500,00 €.

Die aktuell geplanten Bauarbeiten in der Weingasse und Jägerstraße erfordern eine Klarstellung über die während der Bauarbeiten möglicherweise durch diese Leitung auftretenden Kosten. Dies wurde in einer Versammlung der Beteiligten mit Planer und Bürgermeister am Dienstag, den 31.Mai 2016 durchgeführt.

Dargestellt wurde, dass aufgrund des unbekannten Leitungsverlaufes im Rahmen der Bauarbeiten Konflikte mit den öffentlichen Leitungstrassen entstehen können, was zu erstattungspflichtigen Mehrkosten führen kann. Auch kann es sein, dass die bestehende Wasserleitung nicht mehr funktionstüchtig ist und – im Falle von Gussleitungen – sogar komplett erneuert werden müsste (siehe auch Protokoll der Versammlung).

Laut Planer entstünden im schlechtesten Fall Kosten für eine komplette Neuherstellung ohne Schieber von brutto
       Jägerstraße:        105 m x 123,49 = 12.966,45 €
       Weingasse:        110 m x 123,49 = 13.583,90 €

Die hierfür gebildeten Rücklagen würden also im schlechtesten Fall bei weitem nicht ausreichen um die Kosten zu decken.

Aus der Diskussion wurde vorgeschlagen, ob denn die von der Gemeinde in der Weingasse ohnehin aus technischen Gründen notwendige Leitung nicht ausreichend wäre und die parallel verlaufende grüne dauerhaft ersetzen könnte. Notwendig würde hier nur ein neuer Anschluss für die Fl. Nr. 45 und eine Anbindung der grünen Leitung der Jägerstraße in die blaue Leitung (Gemeinde) der Weingasse.

Für die Jägerstraße wird vermutet, dass die Leitung nicht vollständig erneuert werden muss, da hier eine PVC – Leitung verlegt wäre. Schlechtesten falls wäre diese aber neu zu verlegen mit insgesamt 4 Anschlüssen, davon einer neu.

Aus Sicht der Gemeinde wäre dem zuzustimmen, da dann eine komplette Leitungshaltung endgültig entfallen könnte, was Spätschäden minimiert und im Trassenbereich eine Trasse freigibt. Kosten für die Gemeinde entstehen nicht. Die hydraulischen Verhältnisse verschlechtern sich im blauen Leitungsstrang  durch die Maßnahme nicht. Die bestehende Vereinbarung wäre dann entsprechend abzuändern. Die Teilnehmer würden dieser Regelung gerne zustimmen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und stellt klar, dass die geplanten Maßnahmen von den Teilnehmern bezahlt werden. Gemeinderat Fleischmann frägt nach, ob nach der geplanten Maßnahme noch gewährleistet ist, dass die Quelle ausreichend Wasser liefert, da bereits jetzt an einzelnen Anschlüssen nur wenig Wasser ankommt. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass das Problem am Wasserdruck liegt. Wie die einzelnen Schieber bewirtschaftet werden, wird nicht von der Gemeinde überwacht. Die Gemeinde greift hier auch nicht regulierend ein, die Nutzergemeinschaft ist hier selbst gefordert.

Auf Rückfrage wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass an den einzelnen Abnahmestellen keine Wasserzähler eingebaut sind. Sogenanntes Grauwasser, das ggf. (unzulässiger Weise) in den Kanal eingeleitet wird, ist somit nicht erfassbar. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, das Grauwasser anmeldepflichtig wäre, was zur Folge hätte, dass überall Zähler eingebaut werden müssten. In der Summe sind die Einleitungsmengen jedoch marginal.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Änderung der Vereinbarung wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2016 10:51 Uhr