Gemeindliche Liegenschaften; Beratung und Beschlussfassung über den Bau eines Ärztehauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 03.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 03.05.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde in Absprache mit den in Pettendorf niedergelassenen Ärzten eine langfristige Lösung zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung zu erreichen. Hierbei wurde im Gemeinderat bereits über die grundsätzliche Bereitschaft diskutiert, den Standort Pettendorf durch die Bereitstellung zeitgemäßer Praxisräume nachhaltig zu sichern und gegebenenfalls sogar die Möglichkeit zu schaffen, andere ärztliche Angebote in der Gemeinde mit anzubieten. Die Gewinnung von Hausärzten gestaltet sich zunehmend schwieriger, auch sind die Standortwahl und damit die Platzierung der Arztsitze durch den Inhaber der Sitze innerhalb eines Versorgungsbezirkes grundsätzlich frei.

Vor allem vertrat der Gemeinderat über alle Fraktionen hinweg immer die Auffassung, dass die hausärztliche Versorgung sowohl als Standortfaktor für unsere Gemeinde als auch für die kommenden demografischen Veränderungen unserer Bevölkerung zwingend erforderlich ist.

Mit dem Angebot zeitgemäßer Praxisräume kann aus Sicht der Gemeinde ein entscheidender Beitrag zur Sicherung eines langfristigen Hausarztangebotes entstehen. Mit privaten Investoren wurde dies in der Vergangenheit wiederholt versucht, aus verschiedenen Gründen kam es bislang nicht zur Verwirklichung. Da nunmehr eine konkrete Nachfolgeregelung unter Behalt beider vorhandenen Arztsitze erreicht werden kann, ist auch eine Entscheidung für die zukünftigen Räume zu treffen, da die bisherigen Praxisräume den Anforderungen moderner Arztpraxen nicht mehr entsprechen.

Der Gemeinde steht hierfür ein Grundstück aus eigener Hand zur Verfügung, jedoch werden auch andere Standorte geprüft, bzw. angefragt. Hier wäre allerdings auch neben den baulichen Investitionen der Grunderwerb zu finanzieren.

Voraussetzung für eine Investition seitens der Gemeinde ist einerseits das Gelingen der Übernahme der Arztsitze, zum anderen auch die langfristige vertragliche Mietbindung. Eine Praxis hat in etwa einen Grundflächenbedarf von 200 m² barrierefrei. Die Größe orientiert sich an der Zielsetzung der Ärzte/innen und auch an dem zu erwartenden monatlichen Mietpreis. Laut Auskunft IHK (Quelle 2015) werden im Mittel ca. 7,00 bis 7,50 €/m² verlangt. Dies bedeutet, dass sich die Investition wenn überhaupt, nur langfristig wirtschaftlich amortisiert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. In der anschließenden Diskussion zeigt sich im Gemeinderat ein breiter Konsens bei allen Fraktionen, die Maßnahmen umzusetzen. So wird in den Redebeiträgen der Gemeinderäte betont, dass die Sicherstellung der hausärztliche Versorgung in der Gemeinde Pettendorf eine wichtige infrastrukturelle Herausforderung und Aufgabe darstellt. Gemeinderat Bink führt zudem aus, dass die bisherigen Bestrebungen, den Bau eines Ärztehauses durch private Investoren herbeizuführen, nicht erfolgreich waren. Das gemeindliche Engagement die ärztliche Versorgung durch investives Verhalten der Kommune sicherzustellen, sei daher die logische Konsequenz und kurz- bis mittelfristig unverzichtbar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur grundsätzlichen Sicherung der hausärztlichen Versorgung den Bau von Praxisräumen auf einer geeigneten Fläche im HH-Jahr 2019. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel für eine Niederlassung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 09:15 Uhr