Dorferneuerung Pettendorf, Gemeindeentwicklung; Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Fachberaters zur Analyse und Begleitung der Sicherung der Nahversorgungsinfrastruktur


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit 31.12.2019 schließt bekanntlich der Supermarkt im Hauptort Pettendorf. Der Markt ist im Eigentum eines privaten Investors, der seinerzeit das Objekt direkt von der Einzelhandelsgruppe-Gruppe Edeka erworben hat. Die Marktbetreiberin ist selbständige Unternehmerin, die den Supermarkt nunmehr über 20 Jahre betrieben hat und so die Nahversorgung in der Gemeinde gewährleistet hat.

Die Zielsetzung des Eigentümers war, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Nachfolgenutzung zu finden. Die Gemeinde hat hierzu auch die notwendige Voraussetzung für eine bauliche Erweiterung geschaffen, da die bisherige Marktfläche für einen Vollsortimenter nicht mehr als ausreichend erachtet wurde. Diese Zielsetzung schien grundsätzlich erreichbar.

Die aktuelle Unternehmensstrategie der bekannten Vollsortimenter Rewe und Edeka erachtet aber nunmehr eine Ansiedlung bzw. Weiterführung aufgrund der Größe der Gemeinde wie auch des Standortes als nicht gegeben. Als Ansiedlungsbedingung werden hier Einwohnerzahlen von > 5000 EW genannt.

Somit müsste ein Nachfolgebetreiber gefunden werden, der dies als eigenständiger Unternehmer betreibt. Die Suche nach einem Nachfolgebetreiber ist bisher auch aufgrund der hierfür notwendigen Kapitalbereitstellung ergebnislos.

Bekannte Markendiskounter betreiben die Märkte eigenständig, d. h. sie betreiben den Markt mit eigenem angestelltem Personal und tragen die Investition in die Einrichtung und den Warenbestand. Auch Gespräche mit dem Markendiscounter Netto waren nicht erfolgreich, selbst attraktive Mietangebote seitens des Eigentümers waren nicht zielführend.

Der Poststandort ist aufgrund der Gemeindegröße > 2000 EW gesichert, d.h. hier muss die Deutsche Post AG aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Standort anbieten und wenn nötig auch personell  besetzen. Eine Möglichkeit bleibt hier im Bereich der bestehenden Immobilie.

Auch wenn die Vermarktung einer Gewerbefläche grundsätzlich in die Obliegenheit des Eigentümers fällt, ist eine ortsnahe Versorgung auch ein wichtiger Standortfaktor einer Gemeinde. Wenn von einer Marktversorgung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ausgegangen werden kann, müssen andere Modelle in Erwägung gezogen werden. Hierzu ist in dieser speziellen Thematik Expertenwissen und gegebenenfalls eine Analyse und eine zielführende Beratung der Gemeinde erforderlich.

Deswegen wurde der Kontakt zu einer Beratungsfirma aufgenommen, die in diesem Bereich bereits einschlägige Erfahrungen vorweisen kann und erfolgreiche Lösungen erreicht hat.
Nachdem die notwendige Fachkenntnis in der Gemeinde nicht vorliegt wird vorgeschlagen, diese Unterstützung zu suchen.

Die Zielsetzung der unternehmerischen Beratung ist:

  • Einschätzung der derzeitigen Versorgungssituation
  • Erarbeiten von Lösungsansätzen zur Erhaltung der Grundversorgung im Kernort
  • Einbindung ortsansässiger Erzeuger und Produzenten im Rahmen der regionalen Wertschöpfung vor Ort
  • Fachliche Begleitung des Prozesses bis zur Phase der Entscheidungsreife
 
 
Das Untersuchungskonzept beinhaltet:

  • Informationsgespräch
  • Bürgerbefragung (optional)
  • Standortbewertung
  • Erarbeitung von Empfehlungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Fachliche Begleitung des Prozesses bis zur Phase der Entscheidungsreife


Das Gesamtpaket wird angeboten für einen Nettopreis von 9940.- €.
Die Arbeitsschritte können einzeln beauftragt werden, es wird nur das abgerechnet, was beauftragt wurde. Sollten also während des Prozesses anderweitige Lösungen eintreten, kann der  Prozess gestoppt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert ausführlich die derzeitigen Rahmenbedingungen und weist darauf hin, dass die zuständigen Bereiche der in Frage kommenden Einzelhandelskonzerne offensichtlich kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Standortes in Pettendorf zeigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, letztlich scheint aber ein nicht eindeutig nachvollziehbarer Paradigmenwechsel bezüglich der Ansiedlung von Supermärkten im ländlichen Raum ausschlaggebend zu sein. Bürgermeister Obermeier erinnert, dass es vor einigen Jahren noch in eine völlig andere Richtung lief und z. T. aktiv über eine Ansiedlung eines weiteren Marktes, z. B. im Ortsteil Kneiting seitens der Konzernzentralen nachgedacht wurde. Da die Grundstücksverhandlungen zwischen den Investoren und Teilen der Eigentümer nicht erfolgreich verliefen, wurden auch diese Bestrebungen seitens der Lebensmittelkonzerne eingestellt. Für die Sicherstellung der Nahversorgung sind daher auch andere Überlegungen anzustellen, die im letzten Schritt zu einem Dorfladen in genossenschaftlicher Form reichen können. Um die bestehenden Möglichkeiten und Chancen für die Gemeinde Pettendorf zielführend auszuloten, ist es erforderlich spezialisierte und professionelle Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Der in Frage kommende Fachberater ist spezialisiert auf den ländlichen Raum und hat bereits in vergleichbaren Projekten erfolgreich Lösungen im Einvernehmen mit den Kommunen erarbeitet. Darüber hinaus hat der Fachberater in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium und auch in der Zusammenarbeit mit dem ALE seine Fachkompetenz nachdrücklich unter Beweis gestellt. Das vorliegende Kostenangebot stellt anheim, dass die Leistung nicht vollständig abgerufen werden muss, d. h. sollte sich ein Erfolg, z. B. die Ansiedlung eines Supermarktes, bereits früher einstellen, kann die Beauftragung ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es würden somit nur Kosten entstehen, die tatsächlich anfallen. Gedeckelt ist der Kostensatz bei 9.940 € netto. Durchgeführte Kostenvergleiche unter Einbeziehung der Qualifikation und der Referenzprojekte möglicher Partner/innen zeigen zudem, dass das vorliegende Angebot am wirtschaftlichsten ist.

Gemeinderat Achhammer merkt nach dem Vortrag des Bürgermeisters kritisch an, dass in Nachbarkommunen in den letzten Jahren eine Vielzahl von Einzelhandelsprojekten realisiert wurden, die nun offensichtlich die Nahversorgung am Standort Pettendorf in Frage stellen. Da die Gemeinde Pettendorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei entsprechenden Bebauungsplanverfahren eingebunden wird, sollte es künftig auch kritischer kommuniziert werden, wenn dadurch die Nachversorgung Pettendorfs negativ beeinflusst wird. Im Zweifelsfall sind solche Bebauungspläne von der Gemeinde abzulehnen.

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg, inwieweit durch eine gemeindliche Unterstützung, z. B. die Sicherstellung einer zeitlich begrenzten  Mietfreiheit für neue Betreiber, mehr Interessenten erreicht werden könnten, verweist Bürgermeister Obermeier auf die grundsätzliche kommunalrechtliche Unzulässigkeit solcher Maßnahmen.

Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Aufrechterhaltung einer Nahversorgungsmöglichkeit die Unterstützung einer Beratungsfirma zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 12:02 Uhr