Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Viergstetten/Markt Nittendorf (Deckblattänderung);
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Gemeinderat, 03.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.10.2016 wird mitgeteilt, dass mit Beschluss vom 20.10.2015 der Marktrat Nittendorf die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteiles Viergstetten beschlossen hat. Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 03.03.2016 und stellte fest, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Gemäß derzeitiger Darstellung im Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Ortsteil Viergstetten um Außenbereich. Nachdem es sich jedoch um einen in Zusammenhang bebauten Ortsteil von einigem Gewicht handelt, soll er als Wohnbaufläche, bzw. Mischbaufläche dargestellt werden.
Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.11.2016 gebeten. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass zu den Planungen keine Einwände vorgebracht werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Nittendorf keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 14:11 Uhr