Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; a) Festlegung der Art, Zahl und Größe der Ausschüsse b) Entschädigungssätze der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder c) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

TOP 8 a)

In der vergangenen Wahlperiode des Gemeinderates waren folgenden Ausschüsse eingerichtet:

       a) beschließender Ausschuss
-        Bauausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder

b) beratende Ausschüsse

-        Straßen- u. Umweltausschuss        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Finanzausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Sozialausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder         
-        Rechnungsprüfungsausschuss        Vorsitzender (nicht 1.Bgm) u. 3 Mitglieder

       c) sonstige (informelle) Gremien:
-        Kindergartenbeirat                                1. Bgm. u. 4 Mitglieder
-        Büchereikuratoriumsbeirat                                        3 Mitglieder

Für die neue Wahlperiode 2020 bis 2026  wird vorgeschlagen, die bisherigen Ausschüsse mit 6 Mitgliedern + Vorsitz zu belassen, den Rechnungsprüfungsausschuss auf 4 Mitglieder + Vorsitz zu erhöhen.

Hinweis: Gemäß Art. 32 Abs. 4 GO kann der Gemeinderat eine Ferienzeit bis zu sechs Wochen bestimmen. Für diese Ferienzeit wäre ein beschließender Ausschuss zu bilden, der alle Aufgaben erledigt, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Bisher wurde keine Ferienzeit und demzufolge kein Ferienausschuss festgelegt.

TOP 8 b)

Gesetzliche Bestimmungen:
Die Gemeindeordnung (GO) regelt hierzu, dass ehrenamtlich tätige Gemeindebürger einen (unverzichtbaren und nicht übertragbaren) Anspruch auf angemessene Entschädigung haben.
Die Entschädigung soll einen angemessenen Ausgleich für den materiellen und zeitlichen Mehraufwand darstellen, der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden ist.

Bei der Frage was angemessen ist, steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu.
Neben dieser Entschädigung erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder auch den ihnen entstandenen und nachgewiesenen Verdienstausfall (Arbeitnehmer) bzw. können eine Pauschalentschädigung für Verdienstausfall und sonstige Nachteile erhalten (Selbständige, Sonstige)

Bisheriger Entschädigungssätze der Gemeinde:
Der Entschädigungssatz für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und an Ausschüssen war in der Satzung vom 08. Mai 2014 auf 35 € (Gemeinderat) bzw. 25 € (Ausschuss) je Sitzung festgelegt worden.
Abweichend hiervon galt für den Rechnungsprüfungsausschuss eine Entschädigung von 75 €. 
Die Pauschalentschädigung für Verdienstausfall selbständig Tätiger und für sonstige GRM, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, war auf 10 € festgelegt.

Beschlussvorschlag:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen wird auf 35 € je Sitzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird auf 25 € je Sitzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird davon abweichend auf 75 € je Sitzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Der Entschädigungssatz für nachgewiesen entstandenen Verdienstausfall selbständig Tätiger und sonstiger Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, beträgt pauschal 15 € je volle Stunde.

TOP 8 c)

Entwurf

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts

Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)        den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b)        den Straßen- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c)        den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
d)        den Sozialausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
e)        den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

Daneben entsendet der Gemeinderat Mitglieder in folgende informelle Gremien, denen auch Mitglieder der Kirchenverwaltung angehören:

f)        Büchereikuratoriumsbeirat, bestehend aus 3 Mitgliedern,

g)        Kindergartenbeirat, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister und 4 Mitgliedern.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis d genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister.
Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder 25 € für die Teilnahme an einem Ausschuss.

Die Sitzungspauschale für den Rechnungsprüfungsausschuss beträgt je Mitglied und je örtlicher Prüfung einer Jahresrechnung 75 €.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.


§ 4

Erster Bürgermeister

Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5

Weitere Bürgermeister

Der Zweite Bürgermeister und der Dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.


§ 6

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08. Mai 2014 außer Kraft.

Pettendorf, 07.05.2020




Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Geschäftsordnungsantrag
Seitens der Fraktion der UWB liegt nachfolgender Antrag vor, der von Bürgermeister Obermeier nach kurzem, einleitenden Vortrag von Gemeinderätin Muehlenberg verlesen wird. Der Antrag wurde bereits vor der Sitzung den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet.  

zu Top 8. a) „Festlegung der Art, Zahl und Größe der Ausschüsse“ der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 5.5.2020 macht die Fraktion der UwB folgenden Vorschlag:

Die vergangenen 12 Jahre im Straßen- und Umweltausschuss haben gezeigt, dass hier tatsächlich vorrangig Straßenbaumaßnahmen behandelt wurden. Wichtige Umweltthemen wie z. B. Spülfeld Mariaort, Greifenberg oder Landschaftspflegearbeiten/Bäume am Schwetzendorfer  Weiher oder der Bienenlehrpfad wurden immer gleich im Gemeinderat behandelt ohne sich die Sachlage vor Ort angesehen zu haben.

Aus diesem Grund schlagen wir vor:
Der Straßenausschuss dem Bauausschuss anzugliedern zu einem Bau-und Straßenausschuss

Vorteile: Fachlich, inhaltlich passen beide Ausschüsse sehr gut zusammen.
  • Zwar ist der Bauausschuss ein beschließender Ausschuss, in dem aber auch beratende Themen zum Straßenbau behandelt werden können.
  • Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der erforderlichen Jahresbauleistung können auch hier direkt beschlossen werden.
  • Bei zukünftigen Straßenbauprojekten sind häufigere Sitzungstermine als bisher erforderlich.
  • Der Bauausschuss tagt monatlich. Insofern bietet sich eine Zusammenlegung an.
  • Bei Bedarf kann zu bestimmten Fragestellungen ein vor Ort Termin nach wie vor stattfinden
  • Straßenbaumaßnahmen von größerem Umfang werden wie bisher im Gemeinderat besprochen

In Ergänzung dazu gibt es einen eigenständigen Umweltausschuss (gab es bereits früher schon einmal)
Vorteile:

  • Umweltthemen haben zu Recht eine sehr viel größere Bedeutung bekommen und wirken sich auf unser Leben aus. Ihnen soll mehr Raum eingeräumt werden.
  • Landschaftspflege und -Konzepte zu gemeindeeigenen Grün- und Ausgleichsflächen stellen wachsende Aufgaben für die Gemeinde dar und sind für den Artenschutz enorm wichtig
  • Mit der „Marke“ Pettendorf blüht bekennt sich Pettendorf zur Förderung von Umwelt und Natur. Ein eigenständiger Umweltausschuss trägt diesem Anliegen auch nach außen sichtbar Rechnung
  • Themen zum Klimaschutz und Klimawandel wie Hochwasserschutz, Ausbau und Förderung regenerativer Energie und der  Themenbereich zu neuen Mobilitätskonzepten z.B. Radwege, ÖPNV oder Förderung, Unterstützung regionaler Vermarktung

Ein eigener Ausschuss bietet genug Raum zur fachlichen Auseinandersetzung und qualifizierten Vorbereitung für Beschlussfassungen im Gemeinderat und entlastet somit die Gemeinderatssitzungen

Wir hoffen auf eure Zustimmung zu unserem Vorschlag. 

Der Vorschlag wird von Bürgermeister Obermeier zur Diskussion gestellt. Dieser vertritt die Auffassung, dass dem Vorschlag nicht zu folgen sei, da bereits Organisation des Ausschusses, der zusätzlich Außentermine wahrnehmen müsste erheblichen Aufwand nach sich ziehe. Gleichzeitig finde eine ungünstige Kombination eines beschließenden mit einem rein vorberatenden Ausschuss statt. Gemeinderat Amann macht deutlich, dass bei Umsetzung des Vorschlages ein sehr großes Aufgabenspektrum auf den Bauausschuss verteilt würde. Die bisherige Ausschussstruktur habe sich bewährt, er sehe daher keinen Bedarf, den Antrag zu unterstützen. Gemeinderat Dotzler entgegnet, dass der Straßen- und Umweltausschuss durchaus Themen beinhalte, die sinnvoller im Bauausschuss behandelt werden. Auch behandelt der Straßen- und Umweltausschuss aus seiner Sicht zu wenig umweltrelevante Handlungsfelder. Gemeinderat Meyer erläutert, dass er sich zur Vorbereitung auf den Antragspunkt mit den Themen der letzten zehn Jahre, die im Bauausschuss und im Straßen- und Umweltausschuss behandelt wurden, auseinandergesetzt habe. Aus seiner Sicht wäre der organisatorische Aufwand, den Bauausschuss mit dem Aufgabenbereich Straßenausschuss zu erweitern, viel zu groß, zumal dann im Bauausschuss zusätzlich Außentermine erforderlich wären. Gemeinderat Dr. Bosl unterstreicht die Ansicht von Gemeinderat Meyer und berichtet, dass er seit 12 Jahren dem Bauausschuss und seit 9 Jahren dem Straßen- und Umweltausschuss angehöre. Nach seiner Auffassung würde die Erweiterung den Bauausschuss zu stark zeitlich belasten, zudem seien die aufgezeigten Synergien eher zu vernachlässigen. Es spricht daher nichts für die Zusammenlegung. Zudem bestehe für jede Fraktion die Möglichkeit im Straßen- und Umweltausschuss im Rahmen ihres Antragsrechts einen größeren Fokus auf Umweltthemen zu richten. Gemeinderat Fleischmann spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung des bisherigen Straßen- und Umweltausschusses in seiner vorberatenden Funktion aus.
Im Rahmen der weiteren Diskussion wird von Gemeinderat Dotzler hinterfragt, inwieweit die Bildung eines Ausschusses mit beschließender und auch rein vorberatender Funktion möglich sei. GL Antretter entgegnet, dass die Kommentarliteratur zu den Ausschüssen diese Form grundsätzlich erlaube, jedoch muss im Vorfeld klar definiert werden, welche Handlungsfelder nur vorberatend behandelt werden.

Bürgermeister Obermeier schlägt vor über den Antrag der UWB abstimmen zu lassen. Dies sei möglich, da alle ordnungsgemäß geladenen Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, vorausgesetzt alle sind einverstanden. Hierzu besteht ohne ausdrückliche Abstimmung Zustimmung im Gemeinderat. Anmerkung Protokollführer: Der hierzu gefasste Beschluss wird als Ziffer 8a Nr.1 protokolliert.


zu 8a Nr. 2)
Erster Bürgermeister Obermeier und Geschäftsleiter Antretter erläutern den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern den Sachverhalt. GL Antretter erläutert in diesem Zusammenhang nochmals die zulässigen Verfahren. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, den Rechnungsprüfungsausschuss auf vier Mitglieder auszuweiten.

zu 8b)
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf zu den Vorschlägen.

zu 8c)
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

zu 8a Nr. 1)
Der Bauausschuss wird zum Bau- und Straßenausschuss geändert und nimmt zusätzlich die vorberatenden Aufgaben aus dem bisherigen Straßen- und Umweltausschuss wahr.

2 : 15 Stimmen

zu 8a Nr. 2):

Beschluss:
Der Gemeinderat legt fest gemäß Art. 32 Abs. 1 und 2 GO fest, nachfolgende Ausschüsse zu bilden:

a) beschließender Ausschuss
-        Bauausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder

b) beratende Ausschüsse

-        Straßen- u. Umweltausschuss        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Finanzausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder
-        Sozialausschuss                        1. Bgm. als Vorsitzender u. 6 Mitglieder         
-        Rechnungsprüfungsausschuss        Vorsitzender (nicht 1.Bgm) u. 4 Mitglieder (neu)

       c) sonstige (informelle) Gremien:
-        Kindergartenbeirat                                1. Bgm. u. 4 Mitglieder
-        Büchereikuratoriumsbeirat                                        3 Mitglieder


17 : 0 Stimmen

Zu 8b):

Beschluss:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen wird auf 35  € je Sitzung festgesetzt.

17 : 0 Stimmen

Beschluss:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird auf 25 € je Sitzung festgesetzt.

17 : 0 Stimmen

Beschluss:
Die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird davon abweichend auf 75  € je Sitzung festgesetzt.

17 : 0 Stimmen

Beschluss:
Der Entschädigungssatz für nachgewiesen entstandenen Verdienstausfall selbständig Tätiger und sonstiger Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, beträgt pauschal 15 € je volle Stunde.

17 : 0 Stimmen

Zu 8c):

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die im Sachverhalt vorgestellte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, die auf Grundlage der Beschlüsse gemäß TOP 8a) und TOP 8b) entsprechend inhaltlich angepasst wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr