Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2020 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohneinheiten, Garage und Stellplätze auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 24.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich erstmalig in seiner Sitzung vom 14.12.2017 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser einstimmig sein Einvernehmen, auf den Sachverhalt, insbesondere zur Fortsetzung des Gehweges an der Schloßstraße, wird Bezug genommen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den im Betreff genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:
- Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
Die Gebäude sind gemäß den Roteintragungen im Plan zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Ferner wurden folgende Hinweise gegeben:
- Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
- Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235, Gemarkung Pettendorf, Hühner in mobilen Ställen gehalten werden. Emissionen (z.B. Lärm, insbesondere Hahnenschrei, Geruch oder Staub), die von den Ställen ausgehen, sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Ställe von den zukünftigen Bewohnern der beantragten Wohnhäuser zu dulden.
In seiner Sitzung vom 20.10.2022 befasste sich der Bauausschuss zuletzt mit der Verlängerung des o.g. Vorbescheids und erteilte dieser sein Einvernehmen. Mit Schreiben vom 01.10.2024, eingegangen am Landratsamt am 09.10.2024, wird nun form- und fristgerecht erneut die Verlängerung des bis 15.03.2025 datierten Vorbescheids beantragt. Mit Schreiben des Landratsamtes vom 15.10.2024 wurde die Gemeinde am Verfahren beteiligt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind beide über das bestehende Netz als gesichert zu betrachten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung erneut sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Nebenbestimmungen und Hinweise des Vorbescheides sowie auf die geplante Fortsetzung des Bürgersteigs an der Schloßstraße wird hingewiesen und soll in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2024 20:10 Uhr