Bauvoranfrage zu isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 "Oberes Zollnerfeld" und Übernahme der Abstandsfläche auf öffentlicher Verkehrsfläche zum Anbau an ein Wohnhaus mit Überbau von Garage bzw. Stellplatz im Zollnerfeld 13, Fl. Nr. 813/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2020 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Zollnerfeld 13 (Fl. Nr. 813/2) sollen die Kinderzimmer eines Wohnhauses erweitert werden, berichtet Herr Schuster. Dazu sollen der 1. Stock und das Dachgeschoss über der östlich gelegenen, bestehenden Garage und Carport um 3,15 x 12,9 m vergrößert werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Da die Wohnhauserweiterung außerhalb der festgelegten Baugrenzen liegt, beantragt der Bauherr in einer Bauvoranfrage eine Befreiung von dieser Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB und 63 Abs. 3 BayBO.

Die Erweiterung ist verhältnismäßig, die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets werden nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“ kann somit erfolgen.

Ebenfalls wurde von der Verwaltung geprüft, für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes eine Änderung zur Schaffung von Baurecht für die Überbauung der Garagen umzusetzen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse, notwendigen Abstandsflächen und nicht zuletzt wegen des in den Festsetzungen vorhandenen Planungsgrundzugs der offenen Bauweise, also eines vorgeschriebenen Abstands zwischen den Doppelhäusern, wird dies aber nicht empfohlen.

Es sind zwei Stellplätze auf dem Grundstück bzw. der Gemeinschaftsstellfläche des Zollnerfelds gem. Satzung vorhanden.
Die Abstandsflächen können nach den vorliegenden Plänen nicht eingehalten werden, womit eine Abstandsflächenübernahme notwendig wird. Diese liegen für die östlichen Nachbarn mit Garagengrundstücken (Fl. Nrn. 813/3, 813/25) bisher nur mündlich vor. Nach Norden entsteht ein kleines Dreieck von ca. einem m², welches über der Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche liegt und somit als zu übernehmende Abstandsfläche gilt. Diese Abstandsfläche müsste von der Gemeinde Piding übernommen werden. Dieses Abstandsflächendreieck bedeutet zudem eine Einschränkung der nördlichen Nachbarn auf den Grundstücken Zollnerfeld 4c (Fl. Nr. 811/58) und Zollnerfeld 4d (Fl. Nr. 811/59), welche dieser Einschränkung bisher ebenso nur mündlich zugestimmt haben. Hier ergänzt der Sachbearbeiter in seinem Sachvortrag: Mittlerweile haben beide östliche Nachbarn schriftlich zugestimmt.  

Die Prüfung der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hat ergeben, dass sie genehmigungsfähig ist

Diskussionsverlauf

Auf Erkundigung von GR Lerach klärt Herr Schuster auf, es liegt keine Berechnung zur Grundflächenzahl vor. Der Anbau ersetzt die bereits vorhandene Garage.
Dennoch empfiehlt GR Lerach, dem Bauwerber die Prüfung der GRZ anzuraten.

Weil GR Kleinert zur fehlenden Abstandsflächenübernahme nachhakt, äußert Herr Schuster, alle diesbezüglichen Erklärungen liegen vor, wenngleich in einem Fall nur mündlich, diese wird aber schriftlich nachgereicht.

GR Dr. Zimmer legt nahe, den Bauherrn auf die Prüfung von GRZ und GFZ hinzuweisen. Eine Zustimmung zur Bauvoranfrage bewahrt ihn nicht vor einer Ablehnung des Bauantrags, wenn diese Werte nicht passen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“ zum Anbau an ein Wohnhaus mit Überbau von Garage bzw. Carport und der Abstandsflächenübernahme vor dem entsprechenden Grundstück im Zollnerfeld 13 (Fl. Nr. 813/2) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:20 Uhr