Bauvoranfrage zur Errichtung eines Jungviehstalls als Offenfrontstall in Teisendorfer Str. 39 (Fl. Nr. 904)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 39 soll ein Jungviehstall als Offenfrontstall errichtet werden, lässt Herr Schuster wissen. Der Antragsteller betreibt eine aktive Landwirtschaft.
Diese Bauvoranfrage steht in Verbindung mit einer Voranfrage aus dem Frühling 2020, welche im Bauausschuss am 20.04.2020 behandelt wurde (im Folgenden Variante 1). Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, eine Entscheidung seitens des Landratsamtes steht noch aus.
Bei der jetzigen Variante (im Folgenden Variante 2) hat sich der Standort nach Norden verschoben und der Stall soll kleiner ausfallen als die ursprünglich mit Variante 1 geplanten 23 m x 11 m mit einem überdachten Auslauf von 16 m x 4,80 m und einer Höhe von 5 m. Eine genauere Beschreibung hat der Bauherr zur Bauvoranfrage der Variante 2 nicht vorgelegt.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan festgesetzt als Acker/Grünland. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Alle diese Kriterien sind erfüllt.
Allerdings gilt es in diesem besonderen Fall zu beachten, dass in der Nähe des geplanten Bauwerks ein Gewerbegebiet entstehen könnte und dieser Umstand für die Entscheidung doch maßgeblich sein könnte. Probleme könnten sich durch Emissionen der Landwirtschaft für ein mögliches Gewerbe ergeben. Bei der ursprünglichen Variante 1 gab es grundsätzlich keine Bedenken seitens des Immissionsschutzes des Landratsamtes Berchtesgadener Land und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein, solange gewisse Mindestabstände gewahrt bleiben. Diese Mindestabstände werden bei Variante 2 auch nach nochmaliger Nachfrage bei den beiden genannten Behörden ebenfalls eingehalten. Immissionsschutzrechtlich besonders geschützte Wohnnutzung, z.B. durch eine Betriebsleiterwohnung, sind im neuen Gewerbegebiet ohnehin nicht geplant und die Büroräume sind räumlich weit genug von dem Emissionsort Stall entfernt.
Nach der baurechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Immissionsschutzes und Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann der Bauvoranfrage nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Jungviehstalles als Offenfrontstall auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 39 (Fl. Nr. 904) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr