Erweiterung des Seniorenwohnheims in der Lindenstraße 46, Fl. Nr. 1056


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2021 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Seniorenanlage in der Lindenstraße 46 (Fl. Nr. 1056) soll im Rahmen des in den Bauausschusssitzungen vom 21.10.2019 und 20.01.2020 geänderten Bebauungsplans erweitert werden, so Herr Schuster.

Durch die Erweiterungen am 1. und 2. Obergeschoss des Verbindungstrakts sowie am südlichen und östlichen Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss des Hauptgebäudes werden 20 Betten auf knapp 600 m² Wohnfläche geschaffen. Zudem wird der Speisesaal am südlichen Teil des Verwaltungsgebäudes erweitert. Die Gesamtkapazität steigt somit auf 107 Betten. Die GRZ I steigt auf 0,4 bei gem. Bebauungsplan erlaubten 0,5.

Das Seniorenheim befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“, dessen Festsetzungen gem. § 30 Abs. 1 BauGB auch eingehalten werden. Da es sich allerdings um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 9 BayBO handelt, wird ein reguläres Bauantragsverfahren benötigt, ein Freistellungsverfahren ist nicht möglich.

Der Stellplatznachweis ist erbracht, von den gemäß Satzung notwendigen elf Stellplätzen kann der Bauherr 18 nachweisen.
Es wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

GR Rotter kritisiert die Stellplatzsituation und befürchtet eine weitere Verschlechterung durch die Erhöhung der Bettenanzahl. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge auf der Lindenstraße geparkt. 
BM Holzner bezeichnet die Stellplatzsituation im gesamten Gebiet als schwierig. Er baut auf die Verbesserung der Umstände durch die Fertigstellung der Tiefgarage der benachbarten Wohnanlage.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Erweiterung des Seniorenwohnheims in der Lindenstr. 46 (Fl. Nr. 1056) gem. vorgelegten Bauplänen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 14:54 Uhr