Bereits mit Schreiben vom 23.05.2022 beantragten die Milchwerke eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 8. Diese Änderung erläuterten die Milchwerke dem Gemeinderat am 18.04.2023 bei einem Vororttermin anhand eines hierzu erstellten Massenmodells. Die gewünschte Änderung des Bebauungsplans wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.05.2023 zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt, da keine konkrete Planung vorlag.
Dies wurde den Milchwerken mit Schreiben vom 17.05.2023 mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 10.07.2023 beantragten die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG nun erneut die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Gänslehen“. Der Antrag liegt den Sitzungsunterlagen bei.
Im Vergleich zur Vorstellung anhand des Massenmodells am 18.04.2023 wurde nun lediglich das Brückenbauwerk über die Straße „Am Gänslehen“ sowie die Überbauung der bestehenden Waschhalle gestrichen. Die gewünschten Änderungen am Bebauungsplan haben sich nicht geändert.
Es werden folgende Änderungen im Bebauungsplan angestrebt:
- Aufhebung der bis dato festgesetzten Lärmkontingente (aus der vergangenen Aufteilung Seichter, Eurimpharm, Höglauer,…) mit Überplanung des Bebauungsplans.
- Zur weiteren Vereinheitlichung soll die zulässige Höhe baulicher Anlagen auf den Fl. Nrn. 304/1, 304/2 und 304/3 nicht mehr über die seitliche Wandhöhe geregelt werden, sondern wie im Bereich „Hockerfeld“ mittels Festlegung einer „zulässigen Oberkante baulicher Anlagen“. Als maximal zulässige Oberkante soll die Firsthöhe des bestehenden Hochregallagers 3 (473,92 m NN) herangezogen werden.
- Errichtung eines weiteren Brückenbauwerks über die Stoißer Ache (Teilbereich Fl. Nr. 273).
- Die Regelung zur Dachgestaltung (Satteldach mit 3 -18° Neigung) soll grundsätzlich beibehalten werden und um die Möglichkeit der Errichtung von Flachdächern bei untergeordneten Dächern erweitert werden. Dadurch soll die Errichtung technischer Dachaufbauten erleichtert werden.
Begründung der Milchwerke:
„Um den zukünftigen Anforderungen in Bezug auf den Lagerbedarf für RHB-Stoffe sowie bei möglichen Lieferengpässen, Quarantäne-Anforderungen etc. gerecht werden zu können, ist die betriebliche Weiterentwicklung der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG im Bereich des Bebauungsplans „Am Gänslehen“ erforderlich.“
Natürlich soll einem ortsansässigen Betrieb die betriebsnotwendige Weiterentwicklung und Erweiterung ermöglicht werden. Solche Erweiterungen müssen aber noch in das Ortsbild passen und dürfen keine massiven Auswirkungen, z. B. lärmspezifischer Art, auf die umliegende Wohnbebauung haben.
Bis auf die Herausnahme des Grundstücks Fl. Nr. 304 (Bereich Waschhalle, Brückenbau über Gemeindestraße) hat sich im Vergleich zur Antragstellung vom 23.05.2022 nichts Wesentliches geändert. Auch wurden in der Begründung zum Änderungsantrag keine konkreten Baumaßnahmen benannt.
Es liegen somit keine neuen Gesichtspunkte vor, die die Aufhebung des bisher ablehnenden Beschlusses rechtfertigen.
Bereits im März wurde den Milchwerken mitgeteilt, dass geprüft werden kann, welche Änderungen erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden können, wenn sich bei den Milchwerken ein neues Bauvorhaben/Projekt abzeichnet, das dem bisherigen Bebauungsplan nicht entspricht. Die konkrete Planung des Bauvorhabens werde ohnehin auch einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass parallel zu diesen Planungen auch die erforderliche Bauleitplanung durchgeführt werden kann. Wird der Bebauungsplan ohne konkrete Planung geändert, ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan später doch noch der Planung angepasst werden muss und sich dadurch eine zeitliche Verzögerung ergibt.
An diesen Aussagen hält die Gemeinde weiterhin fest.